Arbeitszeitrechner

Wochenarbeitszeit aus Beginn, Ende und Pausen – mit Überstunden, Dezimal und ArbZG-Pausen.

TagBeginnEndePause (min)Arbeitszeit
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Arbeitszeit berechnen: So zählt der Rechner

Für jeden Tag wird die Zeit zwischen Beginn und Ende erfasst und die Pause abgezogen. Nachtschichten über Mitternacht (z. B. 22:00 bis 06:00) erkennt der Rechner automatisch. Die Wochensumme wird mit Ihren Sollstunden verglichen – die Differenz sind Über- oder Minusstunden. Ergebnisse gibt es in Stunden:Minuten und als Dezimalzahl (7:30 h = 7,5 h), wie sie Zeiterfassungssysteme und Lohnabrechnungen verwenden.

Pausen nach Arbeitszeitgesetz

§ 4 ArbZG schreibt vor: bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten – aufteilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten. Pausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt, sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln. Länger als sechs Stunden ohne Pause zu arbeiten ist unzulässig; die Option „automatisch“ zieht deshalb bei 6:01 bis 9:00 Stunden 30 Minuten und darüber 45 Minuten ab. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden betragen, bis zu zehn Stunden nur mit Ausgleich innerhalb von sechs Monaten (§ 3 ArbZG).

Überstunden und Zuschläge

Ein gesetzlicher Zuschlag für Überstunden existiert nicht – er ergibt sich aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Vereinbart ist meist entweder Freizeitausgleich oder Auszahlung mit dem regulären Stundensatz; Zuschläge von 25 % sind tarifüblich, aber keine Pflicht. Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nur wirksam, wenn sie den Umfang klar begrenzen. Was eine Überstunde in Euro wert ist, rechnet der Stundenrechner; was davon netto bleibt, der Brutto-Netto-Rechner. Mehr zu Arbeitsvertrag, Zeiterfassungspflicht und Urlaubsanspruch im Bereich Job & Arbeitsvertrag.

Häufige Fragen

Zählt der Arbeitsweg als Arbeitszeit?

Der Weg von zu Hause zum Betrieb nicht. Dienstreisen und Fahrten zwischen Einsatzorten zählen, Bereitschaftsdienst im Betrieb ebenfalls; Rufbereitschaft nur bei tatsächlichem Einsatz.

Muss mein Arbeitgeber die Zeit erfassen?

Ja. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen. Eigene Aufzeichnungen – etwa mit diesem Rechner – sind trotzdem sinnvoll als Nachweis im Streitfall.

Wie rechne ich 7:45 Stunden in Dezimal um?

Minuten durch 60 teilen: 45 ÷ 60 = 0,75 → 7,75 Stunden. Der Rechner zeigt beide Schreibweisen; der Stundenrechner konvertiert einzelne Werte in beide Richtungen.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.