Grundsicherungsgeld-Rechner

Bedarf der Bedarfsgemeinschaft (Regelsätze, Miete, Mehrbedarf) minus anrechenbares Einkommen mit Freibeträgen – früher Bürgergeld.

soweit angemessen – in den ersten 12 Monaten volle Miete
Person 1 – Freibeträge werden abgezogen
0 = wird aus Brutto geschätzt (Steuerklasse 1)
netto, ohne Kindergeld (wird automatisch angesetzt)

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So berechnet das Jobcenter das Grundsicherungsgeld 2026

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld; Rechenweg und Beträge sind geblieben: Der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft besteht aus den Regelsätzen – 563 € für Alleinstehende und Alleinerziehende, 506 € je Partner, 471 € für Jugendliche von 14 bis 17, 390 € für Kinder von 6 bis 13, 357 € für Kinder bis 5, 451 € für 18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern –, den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung und Mehrbedarfen: Alleinerziehende bekommen 36 % des Regelsatzes zusätzlich bei einem Kind unter 7 oder zwei bis drei Kindern unter 16, sonst 12 % je Kind (höchstens 60 %); Schwangere ab der 13. Woche 17 %. Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen abgezogen; die Differenz ist der Zahlbetrag.

Freibeträge auf Erwerbseinkommen

Vom Bruttoeinkommen bleiben die ersten 100 € frei (Grundfreibetrag), dazu 20 % des Bruttos zwischen 100 und 520 €, 30 % zwischen 520 und 1.000 € und 10 % zwischen 1.000 und 1.200 € (1.500 € mit minderjährigem Kind in der Bedarfsgemeinschaft). Angerechnet wird das Nettoeinkommen minus dieser Freibeträge – bei 1.200 € brutto (netto rund 1.014 €) bleiben 348 € frei, angerechnet werden 666 €. Kindergeld (259 €) gilt als Einkommen des Kindes und deckt zuerst dessen Bedarf; Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Renten werden voll angerechnet (abzüglich 30 € Versicherungspauschale beim ersten Einkommen). Vermögen bleibt in der Karenzzeit (12 Monate) bis 40.000 € (+ 15.000 € je weiterer Person) unberührt, danach 15.000 € je Person.

Rechenbeispiel

Alleinerziehend mit einem Kind (4 Jahre), Miete warm 750 €, Teilzeit 1.200 € brutto: Bedarf 563 + 357 + 203 (Mehrbedarf 36 %) + 750 = 1.873 €; anrechenbar 666 € Lohn + 259 € Kindergeld = 925 € → Grundsicherungsgeld ≈ 948 €. Ohne Job wären es 1.614 € – die Arbeit bringt netto rund 350 € mehr im Monat. Regelsätze, Mehrbedarfe und Anrechnung im Detail: Beitrag Grundsicherungsgeld 2026; für Familien oft günstiger: Kinderzuschlag und Wohngeld – siehe Kinderzuschlag 2026.

Häufige Fragen

Welche Miete ist „angemessen“?

Jede Kommune hat eigene Grenzen nach Haushaltsgröße (z. B. 50 m² für eine Person, je weitere Person +15 m², multipliziert mit einer örtlichen Quadratmetermiete). In den ersten zwölf Monaten (Karenzzeit) wird die tatsächliche Kaltmiete übernommen; Heizkosten müssen von Anfang an angemessen sein. Der Rechner nimmt Ihre Eingabe als angemessen an.

Zählt das Kindergeld als mein Einkommen?

Nein, als Einkommen des Kindes – es senkt den Bedarf des Kindes, nicht Ihren. Übersteigt das Kindergeld den Bedarf des Kindes (selten), wird der Rest den Eltern zugerechnet.

Lohnt sich Arbeit überhaupt?

Ja: Durch die Freibeträge bleiben von jedem zusätzlichen Euro brutto zwischen 10 und 30 Cent netto beim Haushalt, dazu die Krankenversicherung über den Job und die Rentenpunkte. Ab etwa 1.500 bis 2.000 € brutto endet der Anspruch meist – dann greifen Wohngeld und Kinderzuschlag.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.