Kfz-Steuer-Rechner
Jahressteuer für Pkw nach Hubraum, CO₂ und Erstzulassung – Benzin, Diesel, Elektro.
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So berechnet sich die Kfz-Steuer 2026
Für Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009 besteht die Jahressteuer aus zwei Teilen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG): einem Hubraum-Sockel – 2,00 € je angefangene 100 cm³ bei Benzinern, 9,50 € bei Dieseln – und einem CO₂-Anteil für jedes Gramm über dem Freibetrag. Der Freibetrag hängt von der Erstzulassung ab: 120 g/km (Zulassung 2009–2011), 110 g/km (2012–2013), 95 g/km (ab 2014). Seit 2021 gilt zusätzlich eine progressive Staffel: Die Gramme 96–115 kosten 2,00 €, 116–135 je 2,20 €, 136–155 je 2,50 €, 156–175 je 2,90 €, 176–195 je 3,40 € und alles über 195 g/km 4,00 €. Gerechnet wird bandweise, wie beim Steuertarif – nicht mit einem Satz auf den gesamten Ausstoß. Der Jahresbetrag wird auf volle Euro abgerundet.
Beispiel
Ein Benziner mit 1.498 cm³ und 128 g/km, zugelassen 2023: Hubraum 15 angefangene 100 cm³ × 2,00 € = 30 €. CO₂: 20 g × 2,00 € = 40 € plus 13 g × 2,20 € = 28,60 €. Summe 98,60 €, abgerundet 98 € im Jahr. Derselbe Wagen als Diesel: 15 × 9,50 € = 142,50 € Sockel, insgesamt 211 €.
Elektroautos
Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 zehn Jahre steuerfrei, längstens bis 31. Dezember 2035. Danach gilt die gewichtsbezogene Steuer für Elektro-Pkw: 5,625 € je angefangene 200 kg bis 2.000 kg, 6,01 € bis 3.000 kg, 6,39 € bis 3.500 kg – ebenfalls abgerundet. Plug-in-Hybride sind nicht befreit; sie werden wie Benziner nach Hubraum und (meist niedrigem) CO₂-Wert besteuert.
Ältere Fahrzeuge, Oldtimer, Motorräder
Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 werden nur nach Hubraum und Emissionsklasse besteuert (Euro 3 und besser: 6,75 € Benzin / 15,44 € Diesel je 100 cm³; Euro 2: 7,36 / 16,05 €; Euro 1: 15,13 / 27,35 €; Euro 0: 21,07 / 33,29 € bzw. 25,36 / 37,58 €). Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt ein Pauschalbetrag von 191,73 €, für Motorräder mit H-Kennzeichen 46,02 €; normale Motorräder zahlen 1,84 € je angefangene 25 cm³.
Fälligkeit und Zahlung
Zuständig ist seit 2014 der Zoll (Hauptzollamt). Die Steuer wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen – am Jahrestag der Zulassung. Bei Abmeldung wird taggenau erstattet. Weitere Fragen rund um Autokosten, Versicherung und Pendlerpauschale im Bereich Haushalt & Kosten.
Häufige Fragen
WLTP oder NEFZ – welcher CO₂-Wert zählt?
Der Wert aus Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Für Fahrzeuge ab September 2018 ist das der WLTP-Wert; er liegt meist 15–25 % über dem alten NEFZ-Wert und erhöht die Steuer entsprechend.
Warum zahlt ein Diesel so viel mehr?
Der Hubraum-Sockel ist mit 9,50 € statt 2,00 € je 100 cm³ fast fünfmal so hoch. Das gleicht historisch die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff aus – wer viel fährt, holt die Differenz an der Tankstelle wieder herein.
Gibt es Ermäßigungen?
Ja: Menschen mit Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen H, Bl oder aG sind vollständig befreit, mit G oder Gl zur Hälfte (§ 3a KraftStG). Auch Saisonkennzeichen reduzieren die Steuer anteilig. Diese Fälle bildet der Rechner nicht ab.
Ändert sich 2026 etwas an den Sätzen?
Nein. Hubraumsätze und CO₂-Staffel gelten unverändert; neu ist nur die verlängerte Befreiung für Elektroautos bis Erstzulassung Ende 2030.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.