Elterngeld-Rechner

Basiselterngeld und ElterngeldPlus aus dem Netto vor der Geburt – 65 bis 100 Prozent, 300 bis 1.800 €, Geschwisterbonus.

ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld
mindestens 7 der 12 Monate vor dem Mutterschutz
0 = keine Erwerbstätigkeit im Elterngeldbezug

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So berechnet die Elterngeldstelle das Elterngeld 2026

Grundlage ist das Elterngeld-Netto der zwölf Monate vor dem Mutterschutz – nicht das Netto der Gehaltsabrechnung: Vom Bruttogehalt werden ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €), die Lohnsteuer nach Steuerklasse samt Soli und Kirchensteuer sowie pauschal 21 % Sozialabgaben (9 % Kranken-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung) abgezogen (§ 2c–2f BEEG). Davon ersetzt das Basiselterngeld 67 % bei einem Netto zwischen 1.000 und 1.200 €; darunter steigt der Satz um 0,1 Punkte je 2 € bis auf 100 %, darüber sinkt er um 0,1 Punkte je 2 € bis auf 65 % (ab 1.240 €). Mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus ist die Hälfte (150 bis 900 €) für die doppelte Zeit – und lohnt bei Teilzeit, weil das Teilzeitnetto nur die Differenz kürzt. Geschwisterbonus: +10 %, mindestens 75 €; Mehrlinge: +300 € je weiterem Kind. Paare mit mehr als 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (Alleinerziehende: dieselbe Grenze) im Kalenderjahr vor der Geburt haben keinen Anspruch.

Steuerklasse rechtzeitig wechseln

Weil das Elterngeld-Netto aus der Lohnsteuer folgt, bringt Steuerklasse III mehrere hundert Euro im Monat mehr als Klasse V – der Wechsel muss aber in mindestens sieben der zwölf Monate vor dem Mutterschutz (beim Vater: vor der Geburt) gelten. Die Rechnung dazu steht im Beitrag Elterngeld und Steuerklasse, Basis- und Plus-Varianten vergleicht der Ratgeber Elterngeld 2026. Das reale Netto Ihres Gehalts zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Rechenbeispiel

3.000 € brutto, Steuerklasse IV, ohne Kirchensteuer: Elterngeld-Netto = 3.000 − 102,50 − 293 (Lohnsteuer) − 630 (21 %) ≈ 1.974 € → Ersatzrate 65 % → Basiselterngeld ≈ 1.283 €, ElterngeldPlus ≈ 642 €. Mit Teilzeit von 1.200 € brutto nach der Geburt (Elterngeld-Netto ≈ 846 €) ersetzt das Basiselterngeld 65 % der Differenz (≈ 734 €), ElterngeldPlus bleibt bei 642 € – für doppelt so viele Monate.

Häufige Fragen

Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?

Das Elterngeld-Netto verwendet pauschale Sozialabgaben von 21 % und nur den Pauschbetrag als Werbungskosten. Wer real mehr oder weniger Abgaben zahlt (Zusatzbeitrag, Kinder in der Pflegeversicherung), bekommt trotzdem das pauschal berechnete Netto zugrunde gelegt.

Wie werden Mutterschaftsgeld und Zuschuss angerechnet?

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Basiselterngeld der Mutter in den ersten Lebensmonaten voll angerechnet – diese Monate gelten als verbraucht. Der Rechner zeigt das Elterngeld je Monat ohne diese Anrechnung.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Basiselterngeld bis zu 12 Monate, mit Partnermonaten 14; ElterngeldPlus doppelt so lange (bis 28 Monate); Partnerschaftsbonus vier zusätzliche Plus-Monate, wenn beide 24 bis 32 Stunden arbeiten. Seit April 2024 dürfen Eltern nur noch einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (Ausnahme: Frühchen, Mehrlinge, Behinderung).

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.