So rechnen wir: Quellen, Methode und Grenzen

Methodik und Quellen aller Rechner auf Nettoradar, mit Kontrollrechnung.

Jeder Rechner auf Nettoradar folgt drei Regeln: amtliche Quelle, offene Annahmen, nachrechenbar. Diese Seite dokumentiert, welche Grundlagen wir verwenden und wo die Grenzen liegen.

Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer

Die Lohnsteuer berechnen wir mit dem Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer 2026 des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 12. November 2025). Das ist die verbindliche Rechenvorschrift für alle Lohnabrechnungsprogramme in Deutschland – Ergebnisse sind daher auf den Cent identisch mit einer korrekten Gehaltsabrechnung, sofern die Eingaben übereinstimmen. Der Solidaritätszuschlag (Freigrenze 20.350 € / 40.700 € Jahreslohnsteuer, Milderungszone) und die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) stammen aus derselben Vorschrift. Technisch nutzen wir die quelloffene Bibliothek lohnsteuerrechner (MIT-Lizenz), die den Programmablaufplan eins zu eins umsetzt.

Sozialversicherung

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen entnehmen wir der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 278) und den Bekanntmachungen des GKV-Spitzenverbands. Für 2026 gelten: Krankenversicherung 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %), Pflegeversicherung 3,6 % (Arbeitnehmer 1,8 %, Sachsen 2,3 %, Kinderlose ab 23 Jahren +0,6 Punkte, ab dem zweiten Kind −0,25 Punkte je Kind bis zum fünften), Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 % – jeweils hälftig geteilt. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € monatlich (Kranken-/Pflegeversicherung), 8.450 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung).

Kontrollrechnung

Bevor ein Rechner online geht, vergleichen wir ihn mit veröffentlichten Musterfällen. Beispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse 1, Zusatzbeitrag 2,7 %, keine Kinder, keine Kirchensteuer – Stiftung Warentest nennt für 2026 ein Netto von 2.608,25 €. Unser Rechner liefert exakt diesen Wert. Zusätzlich prüfen wir Grenzfälle (Beitragsbemessungsgrenzen, Sachsen, Kinderlosenzuschlag) und die Konsistenz zwischen vorausberechneten Tabellenseiten und dem interaktiven Rechner.

Tarif- und Terminwerte

TVöD-Tabellen (VKA Anlage A, C und E, gültig ab 1. Mai 2026) übernehmen wir aus den Veröffentlichungen der Zusatzversorgungskassen und gleichen sie mit dem Tarifabschluss vom 6. April 2025 ab. Kindergeld-Auszahlungstermine stammen von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Kfz-Steuersätze folgen § 9 und § 3d KraftStG.

Was die Rechner bewusst nicht abbilden

  • Freibeträge aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, sonstige Bezüge (Weihnachtsgeld, Abfindungen), geldwerte Vorteile und Entgeltumwandlung.
  • Den Übergangsbereich für Midijobs (603,01 € bis 2.000 €) mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL/ZVK), Jahressonderzahlung und Zulagen im TVöD.
  • Ermäßigungen der Kfz-Steuer für Menschen mit Behinderung und Saisonkennzeichen.

Diese Punkte ergänzen wir schrittweise. Alle Werte werden jährlich zum Jahreswechsel und bei unterjährigen Gesetzesänderungen aktualisiert; das Datum der letzten Prüfung steht auf jeder Rechnerseite.

Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufpläne zur Lohnsteuer 2026 (12.11.2025)
  • Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026
  • GKV-Spitzenverband: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
  • Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse: Auszahlungstermine 2026
  • Kommunale Versorgungskassen: Tabellenentgelte TVöD VKA ab 01.05.2026
  • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 3d, § 9
  • Mindestlohnkommission: Beschluss vom 27.06.2025

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