Rentenrechner
Entgeltpunkte × Rentenwert 2026 – Bruttorente, Abschlag nach Rentenbeginn, Kranken-/Pflegeversicherung, Steuer.
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So rechnet der Rentenrechner 2026
Die gesetzliche Rente folgt der Formel Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor (§ 64 SGB VI). Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst – 2026 sind das 50.493 € brutto; wer die Hälfte verdient, bekommt 0,5 Punkte, an der Beitragsbemessungsgrenze (101.400 €) sind es 2,008. Seit dem 1. Juli 2026 ist jeder Punkt 42,52 € Monatsrente wert (Rentenanpassung +4,24 %). Der Zugangsfaktor senkt die Rente um 0,3 % je Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen (höchstens 14,4 %), und erhöht sie um 0,5 % je Monat danach. Die Regelaltersgrenze steigt nach Geburtsjahr: 1960 → 66 Jahre und 4 Monate, 1961 → 66/6, 1962 → 66/8, 1963 → 66/10, ab 1964 → 67. Mit 45 Versicherungsjahren ist die Rente ab 64 Jahren und 10 Monaten (Jahrgang 1963) bzw. 65 (ab 1964) abschlagsfrei; mit 35 Jahren frühestens ab 63 – dann mit Abschlag.
Von brutto zu netto
Pflichtversicherte Rentner zahlen 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse (Ø 2026: 1,45 %) und die Pflegeversicherung allein: 3,6 %, Kinderlose 4,2 %. Die Rentenversicherung behält beide Beiträge ein und zahlt den „Zahlbetrag“ aus. Steuern behält niemand ein: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig (je Jahr späterem Beginn 0,5 Punkte mehr), der Rest ist ein lebenslang fester Freibetrag in Euro. Abzüglich der Beiträge (Sonderausgaben), 102 € Werbungskosten- und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag wird nur der Teil über dem Grundfreibetrag von 12.348 € besteuert – eine reine gesetzliche Rente bleibt bei Beginn 2026 bis rund 1.450 € im Monat steuerfrei. Der Rechner zeigt die Steuer für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte.
Punkte schätzen
Wer seine Renteninformation nicht zur Hand hat, kann die Punkte aus Durchschnittsbrutto und Beitragsjahren schätzen: Monatsbrutto × 12 ÷ 50.493 € × Jahre. Die Schätzung nimmt heutige Euro für alle Jahre an – tatsächlich werden frühere Gehälter an das damalige Durchschnittsentgelt gemessen, was bei typischen Karriereverläufen auf ein ähnliches Ergebnis führt. Genauer ist immer die Renteninformation (ab 27 jährlich) oder die Rentenauskunft (ab 55 alle drei Jahre). Wie Kindererziehung, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Ausbildung zählen, erklärt der Ratgeber Rente berechnen 2026; die Abschläge nach Jahrgang der Beitrag Rente mit 63.
Rechenbeispiel
40 Entgeltpunkte, Jahrgang 1964, Rentenbeginn mit 65 Jahren (24 Monate vor der Regelaltersgrenze 67, keine 45 Jahre): Zugangsfaktor 0,928 → 40 × 0,928 × 42,52 € = 1.578,34 € brutto. Abzüglich KV 8,75 % (138,10 €) und PV 3,6 % (56,82 €) bleiben 1.383,42 € Zahlbetrag; die Einkommensteuer bei Rentenbeginn 2026 liegt bei rund 10 € im Monat. Mit 67 statt 65 wären es 1.700,80 € brutto – 122 € mehr, dauerhaft.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Entgeltpunkte?
In der jährlichen Renteninformation stehen sie nicht direkt, aber in der Rentenauskunft (Anlage „Versicherungsverlauf“, Summe der Entgeltpunkte) – kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder im Online-Portal abrufen. Als Näherung: Die in der Renteninformation genannte „erreichte Anwartschaft“ geteilt durch 42,52 € ergibt die bisherigen Punkte.
Gilt der Abschlag lebenslang?
Ja. Der Zugangsfaktor wird beim Rentenbeginn festgesetzt und bleibt – auch über die Regelaltersgrenze hinaus und bei späterer Witwenrente. Ausgleich ist nur vorab durch Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr (§ 187a SGB VI) möglich.
Warum ist der Steuerbetrag so niedrig?
Weil nur der Teil über dem Grundfreibetrag besteuert wird und die Kranken- und Pflegebeiträge vorher abgezogen werden. Bei Ehepaaren mit zwei Renten, Betriebsrenten oder Mieteinnahmen ändert sich das – dann hilft nur die Steuererklärung oder ein Steuerprogramm.
Rechnet der Rechner Erwerbsminderungs- oder Witwenrenten?
Nein – für Hinterbliebene gibt es den Witwenrenten-Rechner. Die Erwerbsminderungsrente folgt derselben Formel mit Zurechnungszeit; ihre Regeln stehen im Ratgeber Erwerbsminderungsrente 2026.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.