Witwenrenten-Rechner

Große oder kleine Witwenrente, altes oder neues Recht, Einkommensanrechnung mit Freibetrag 2026.

bezogene Altersrente oder die Rente, die er/sie bekommen hätte
je Kind + 238,11 € Freibetrag

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So wird die Witwenrente 2026 berechnet

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 % der Rente des verstorbenen Ehepartners (Rentenartfaktor 0,55), nach altem Recht 60 % – altes Recht gilt, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Die kleine Witwenrente (25 %) gibt es, wenn die Voraussetzungen der großen fehlen: das Alter (Tod 2026: 46 Jahre und 6 Monate; ab 2029: 47), ein Kind unter 18 im Haushalt oder eigene Erwerbsminderung – nach neuem Recht nur 24 Monate. In den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat (Sterbevierteljahr) wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung gezahlt.

Einkommensanrechnung

Ab dem vierten Monat wird eigenes Einkommen angerechnet – nicht brutto, sondern pauschal als Netto: Arbeitsentgelt und Gewinn minus 40 %, eigene gesetzliche Rente minus 14 %, Beamtenpensionen rund minus 27 %, Kapitalerträge und Mieten minus 25 % (§ 18b SGB IV). Vom Netto bleibt der Freibetrag von 26,4 × Rentenwert = 1.122,53 € (seit Juli 2026) frei, plus 5,6 × Rentenwert = 238,11 € je Kind mit Waisenrente; 40 % des Überschusses werden von der Witwenrente abgezogen. Nach altem Recht werden nur Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzleistungen angerechnet, Mieten, Kapital, Betriebs- und Privatrenten nicht.

Rechenbeispiel

Verstorbener bezog 1.800 € Rente, Witwe verdient 3.000 € brutto, neues Recht: große Witwenrente 990 €; Pauschalnetto 1.800 €, Überschuss über 1.122,53 € = 677,47 €, davon 40 % = 270,99 € Abzug → 719,01 € Witwenrente. Bis rund 1.870 € Bruttogehalt (1.122,53 € ÷ 0,6) oder 1.305 € eigener Rente (÷ 0,86) gibt es keine Kürzung. Acht weitere Fälle – Minijob, Rentenbeginn, Selbstständige, Abfindung, altes Recht – rechnet der Beitrag Witwenrente und eigenes Einkommen vor; die Grundlagen der Ratgeber Witwenrente 2026.

Häufige Fragen

Was ist mit der Krankenversicherung und Steuer?

Die Witwenrente ist wie jede Rente beitragspflichtig (KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, PV 3,6/4,2 %), wenn keine eigene Pflichtversicherung als Arbeitnehmer besteht, und mit dem Besteuerungsanteil des Beginnjahres steuerpflichtig (2026: 84 %). Der Rechner zeigt den Betrag vor diesen Abzügen; die Netto-Rechnung steht im Rentenrechner.

Fällt die Witwenrente weg, wenn ich viel verdiene?

Sie ruht, sobald 40 % des Überschusses die Witwenrente erreichen – bei 990 € ab etwa 6.000 € Bruttogehalt. Der Anspruch bleibt bestehen und lebt wieder auf, wenn das Einkommen sinkt (z. B. eigener Rentenbeginn) – auf Antrag.

Und bei Wiederheirat?

Die Witwenrente endet; als Abfindung gibt es das 24-Fache der durchschnittlichen Rente der letzten zwölf Monate (kleine Witwenrente: den Rest bis Monat 24). Eheähnliche Gemeinschaften ohne Trauschein lassen die Rente unberührt.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.