Unterhaltsrechner

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 – Einkommensgruppe, Altersstufe, Kindergeld, Selbstbehalt.

Netto abzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendungen, Schulden, Altersvorsorge – siehe unten
Tabelle geht von 2 Berechtigten aus; bei 1 → eine Gruppe höher, bei 3+ → eine niedriger
zählt als weitere unterhaltsberechtigte Person
Selbstbehalt 1.450 € (erwerbstätig) / 1.200 €

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Düsseldorfer Tabelle 2026: Bedarfssätze

Nettoeinkommen%0–5 J.6–11 J.12–17 J.ab 18Bedarfskontrollbetrag
bis 2.100 €1004865586536981.450 €
2.101 – 2.500 €1055115866867332.100 €
2.501 – 2.900 €1105356147197682.300 €
2.901 – 3.300 €1155596427518032.500 €
3.301 – 3.700 €1205846707848382.700 €
3.701 – 4.100 €1286237158368942.900 €
4.101 – 4.500 €1366617598899503.100 €
4.501 – 4.900 €1447008049411.0063.300 €
4.901 – 5.300 €1527398499931.0613.500 €
5.301 – 5.700 €1607788931.0451.1173.700 €
5.701 – 6.400 €1688179381.0981.1733.900 €
6.401 – 7.200 €1768569831.1501.2294.100 €
7.201 – 8.200 €1848951.0271.2021.2854.300 €
8.201 – 9.700 €1929341.0721.2541.3414.500 €
9.701 – 11.200 €2009721.1161.3061.3964.700 €

Bedarfssätze vor Anrechnung des Kindergeldes (2026: 259 €, davon bei Minderjährigen die Hälfte = 129,50 € abzuziehen, bei Volljährigen der volle Betrag). Ab 11.201 € nach den Umständen des Falles. Quelle: OLG Düsseldorf, Stand 01.01.2026.

So funktioniert die Berechnung

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Vom Nettolohn werden pauschal 5 % berufsbedingte Aufwendungen (mindestens 50 €, höchstens 150 €) abgezogen, außerdem berücksichtigungsfähige Schulden und angemessene Altersvorsorge; Wohnvorteil, Steuererstattungen und Einmalzahlungen werden hinzugerechnet. Mit diesem Betrag wird die Einkommensgruppe bestimmt. Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus – bei nur einem Kind erfolgt in der Regel eine Höherstufung um eine Gruppe, bei drei und mehr eine Herabstufung. Vom Tabellenbetrag wird bei minderjährigen Kindern das halbe Kindergeld (129,50 €) abgezogen, das Ergebnis ist der Zahlbetrag.

Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag

Dem Zahlenden müssen 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig) bleiben – der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern; darin sind 520 € Warmmiete enthalten. Reicht das Einkommen nicht für alle Kinder, liegt ein Mangelfall vor und der verfügbare Betrag wird anteilig verteilt. Der Bedarfskontrollbetrag ist ein zweites Sicherheitsnetz: Bleibt nach Abzug aller Unterhaltszahlungen weniger als dieser Betrag, wird eine Gruppe tiefer eingestuft. Der Rechner prüft beides und zeigt an, wenn eine Herabstufung greift.

Volljährige Kinder

Ab 18 sind beide Eltern anteilig nach ihren Einkommen barunterhaltspflichtig, das volle Kindergeld wird angerechnet. Für Studierende mit eigenem Hausstand gilt ein Pauschalbedarf von 990 € (inklusive 440 € Warmmiete), Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren kommen hinzu. Gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern beträgt der angemessene Selbstbehalt 1.750 €.

Was Trennung und Unterhalt steuerlich bedeuten (Steuerklasse 2, Entlastungsbetrag, Realsplitting) erklären wir im Bereich Familie; wie sich das Netto des Zahlenden berechnet, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Wer keinen Unterhalt erhält, kann Unterhaltsvorschuss beantragen: 2026 sind das 227 € (0–5 Jahre), 299 € (6–11) und 394 € (12–17) – Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes.

Häufige Fragen

Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz?

Nein, eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten. Gerichte wenden sie bundesweit an; verbindlich ist im Streitfall die gerichtliche Entscheidung. Für die Mindestunterhaltsbeträge gilt § 1612a BGB mit der Mindestunterhaltsverordnung.

Was, wenn das Kind bei mir wohnt und ich es betreue?

Der betreuende Elternteil erfüllt seine Pflicht durch Betreuung und Naturalunterhalt (§ 1606 Abs. 3 BGB); Barunterhalt schuldet der andere Elternteil. Beim Wechselmodell mit annähernd gleicher Betreuung wird der Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern bestimmt und anteilig verteilt.

Wann ändert sich der Betrag?

Automatisch beim Wechsel der Altersstufe (6., 12., 18. Geburtstag) und jährlich mit der neuen Tabelle – 2026 stieg der Mindestunterhalt um 4 €, das Kindergeld ebenfalls um 4 €, sodass sich der Zahlbetrag für Minderjährige um 2 € erhöhte. Bei wesentlich geändertem Einkommen (Faustregel: mehr als 10 %) kann ein Titel abgeändert werden.

Kann der Rechner einen Anwalt ersetzen?

Nein. Er bildet den Regelfall der Tabelle ab: Einkommensgruppe, Altersstufe, Kindergeldanrechnung, Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag. Sonderbedarf, Mehrbedarf, Wohnvorteil, Schulden und Mangelfallverteilung erfordern eine individuelle Berechnung durch Jugendamt oder Anwalt.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.