1.100 € Brutto in Netto – Steuerklasse 2 (2026)

Nettogehalt bei 1.100 € Brutto in Steuerklasse 2: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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1.100 € brutto in netto – Steuerklasse 2 auf einen Blick

Netto im Monat949,51 €Steuerklasse 2
Netto im Jahr11.394,12 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt150,49 €13,7 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten1.359,25 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt1.100,00 €
Lohnsteuer− 0,00 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 62,26 €
Pflegeversicherung− 12,81 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 66,17 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 9,25 €
Netto949,51 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, ein Kind (Steuerklasse 2 setzt ein Kind voraus), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

1.100 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 10,00 €154,76 €945,24 €
Steuerklasse 20,00 €150,49 €949,51 €
Steuerklasse 30,00 €154,76 €945,24 €
Steuerklasse 40,00 €154,76 €945,24 €
Steuerklasse 5106,16 €154,76 €839,08 €
Steuerklasse 6122,91 €154,76 €822,33 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 1.100 € brutto bedeuten

1.100 € brutto im Monat entsprechen 13.200 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der unteren Progressionszone (Eingangssteuersatz 14 %). In Steuerklasse 1 bleiben davon 945,24 € netto, in Steuerklasse 3 945,24 € und in Steuerklasse 5 839,08 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 154,76 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 1.100 € brutto

Von 1.100 € gehen 62,26 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 66,17 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 9,25 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 17,08 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 1.360,79 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 0,00 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 0,55 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 1.100 € brutto?

1.100 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 6,33 € (bei 39 Stunden 6,49 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 1.100 € liegen -54 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also mehr als 1.100 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 5,44 € pro Arbeitsstunde und 43,48 € pro Arbeitstag.

Übergangsbereich (Midijob): Zwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Statt der üblichen rund 21 % Sozialabgaben zahlen Sie bei 1.100 € nur 154,76 € (14,1 %) – der Arbeitgeber übernimmt den größeren Teil, Ihre Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Brutto berechnet. Die Tabelle oben rechnet bereits mit dem Faktor F 2026 (0,6619). Ausnahme: Auszubildende – für sie gilt der Übergangsbereich nicht. Ein Gehalt in dieser Höhe entspricht typischerweise einer Teilzeitstelle: 18 Wochenstunden zum Mindestlohn oder rund 11 Stunden bei mittlerem Stundenlohn.

Steuerklasse 2 bei 1.100 € brutto

Steuerklasse 2 ist Steuerklasse 1 plus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € im Jahr für das erste Kind, 240 € für jedes weitere. Voraussetzung: Sie leben allein mit mindestens einem Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, und keine andere erwachsene Person wohnt im Haushalt. Bei 1.100 € brutto beträgt die Lohnsteuer 0,00 € – gegenüber Steuerklasse 1 sparen Sie 0,00 € im Monat. Die Klasse wird nicht automatisch vergeben, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden (Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ bzw. ELStAM-Antrag). In der Vorausberechnung oben ist ein Kind berücksichtigt, daher kein Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.