1.100 € Brutto in Netto 2026
Wie viel bleibt von 1.100 € Brutto im Monat übrig? Netto in allen sechs Steuerklassen, Abzüge im Detail und was Sie beim Jobwechsel wirklich vergleichen sollten.
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1.100 € brutto in netto auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 1.100,00 € |
| Lohnsteuer | − 0,00 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 62,26 € |
| Pflegeversicherung | − 17,08 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 66,17 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 9,25 € |
| Netto | 945,24 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
1.100 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 0,00 € | 154,76 € | 945,24 € |
| Steuerklasse 2 | 0,00 € | 150,49 € | 949,51 € |
| Steuerklasse 3 | 0,00 € | 154,76 € | 945,24 € |
| Steuerklasse 4 | 0,00 € | 154,76 € | 945,24 € |
| Steuerklasse 5 | 106,16 € | 154,76 € | 839,08 € |
| Steuerklasse 6 | 122,91 € | 154,76 € | 822,33 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 1.100 € brutto bedeuten
1.100 € brutto im Monat entsprechen 13.200 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der unteren Progressionszone (Eingangssteuersatz 14 %). In Steuerklasse 1 bleiben davon 945,24 € netto, in Steuerklasse 3 945,24 € und in Steuerklasse 5 839,08 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 154,76 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 1.100 € brutto
Von 1.100 € gehen 62,26 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 66,17 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 9,25 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 17,08 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 1.360,79 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 0,00 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 0,55 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 1.100 € brutto?
1.100 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 6,33 € (bei 39 Stunden 6,49 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 1.100 € liegen -54 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also mehr als 1.100 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 5,44 € pro Arbeitsstunde und 43,48 € pro Arbeitstag.
Übergangsbereich (Midijob): Zwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Statt der üblichen rund 21 % Sozialabgaben zahlen Sie bei 1.100 € nur 154,76 € (14,1 %) – der Arbeitgeber übernimmt den größeren Teil, Ihre Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Brutto berechnet. Die Tabelle oben rechnet bereits mit dem Faktor F 2026 (0,6619). Ausnahme: Auszubildende – für sie gilt der Übergangsbereich nicht. Ein Gehalt in dieser Höhe entspricht typischerweise einer Teilzeitstelle: 18 Wochenstunden zum Mindestlohn oder rund 11 Stunden bei mittlerem Stundenlohn.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.