1.200 € Brutto in Netto – Steuerklasse 5 (2026)

Nettogehalt bei 1.200 € Brutto in Steuerklasse 5: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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1.200 € brutto in netto – Steuerklasse 5 auf einen Blick

Netto im Monat896,94 €Steuerklasse 5
Netto im Jahr10.763,28 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt303,06 €25,3 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten1.478,81 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt1.200,00 €
Lohnsteuer− 117,16 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 74,79 €
Pflegeversicherung− 20,51 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 79,49 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 11,11 €
Netto896,94 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

1.200 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 10,00 €185,90 €1.014,10 €
Steuerklasse 20,00 €180,77 €1.019,23 €
Steuerklasse 30,00 €185,90 €1.014,10 €
Steuerklasse 40,00 €185,90 €1.014,10 €
Steuerklasse 5117,16 €185,90 €896,94 €
Steuerklasse 6134,08 €185,90 €880,02 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 1.200 € brutto bedeuten

1.200 € brutto im Monat entsprechen 14.400 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der unteren Progressionszone (Eingangssteuersatz 14 %). In Steuerklasse 1 bleiben davon 1.014,10 € netto, in Steuerklasse 3 1.014,10 € und in Steuerklasse 5 896,94 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 185,90 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 1.200 € brutto

Von 1.200 € gehen 74,79 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 79,49 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 11,11 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 20,51 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 1.478,81 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 0,00 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 0,60 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 1.200 € brutto?

1.200 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 6,90 € (bei 39 Stunden 7,08 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 1.200 € liegen -50 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also mehr als 1.200 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 5,83 € pro Arbeitsstunde und 46,65 € pro Arbeitstag.

Übergangsbereich (Midijob): Zwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Statt der üblichen rund 21 % Sozialabgaben zahlen Sie bei 1.200 € nur 185,90 € (15,5 %) – der Arbeitgeber übernimmt den größeren Teil, Ihre Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Brutto berechnet. Die Tabelle oben rechnet bereits mit dem Faktor F 2026 (0,6619). Ausnahme: Auszubildende – für sie gilt der Übergangsbereich nicht. Ein Gehalt in dieser Höhe entspricht typischerweise einer Teilzeitstelle: 20 Wochenstunden zum Mindestlohn oder rund 12 Stunden bei mittlerem Stundenlohn.

Steuerklasse 5 bei 1.200 € brutto

Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3: kein Grundfreibetrag, keine Vorsorgepauschale in gleicher Höhe – die Freibeträge liegen komplett beim Partner in Klasse 3. Bei 1.200 € brutto zahlen Sie deshalb 117,16 € Lohnsteuer, 117,16 € mehr als in Klasse 1; netto bleiben 896,94 €. Zusammen mit dem Partner in Klasse 3 (1.014,10 € bei gleichem Brutto) ist die gemeinsame Steuerlast im Jahr dieselbe wie bei 4/4 – die Verteilung ist nur ungleich. Nachteil für die Person in Klasse 5: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen niedriger aus, weil sie vom Netto berechnet werden. Wer diese Leistungen absehbar braucht, sollte rechtzeitig in Klasse 3 oder 4 wechseln.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.