1.500 € Brutto in Netto – Steuerklasse 5 (2026)

Nettogehalt bei 1.500 € Brutto in Steuerklasse 5: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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1.500 € brutto in netto – Steuerklasse 5 auf einen Blick

Netto im Monat1.067,86 €Steuerklasse 5
Netto im Jahr12.814,32 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt432,14 €28,8 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten1.832,89 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt1.500,00 €
Lohnsteuer− 152,83 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 112,37 €
Pflegeversicherung− 30,82 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 119,43 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 16,69 €
Netto1.067,86 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

1.500 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 19,25 €279,31 €1.211,44 €
Steuerklasse 20,00 €271,61 €1.228,39 €
Steuerklasse 30,00 €279,31 €1.220,69 €
Steuerklasse 49,25 €279,31 €1.211,44 €
Steuerklasse 5152,83 €279,31 €1.067,86 €
Steuerklasse 6174,58 €279,31 €1.046,11 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 1.500 € brutto bedeuten

1.500 € brutto im Monat entsprechen 18.000 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 1.211,44 € netto, in Steuerklasse 3 1.220,69 € und in Steuerklasse 5 1.067,86 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 279,31 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 1.500 € brutto

Von 1.500 € gehen 112,37 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 119,43 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 16,69 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 30,82 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 1.832,89 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 0,83 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 0,75 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 1.500 € brutto?

1.500 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 8,63 € (bei 39 Stunden 8,84 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 1.500 € liegen -38 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also mehr als 1.500 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 6,97 € pro Arbeitsstunde und 55,72 € pro Arbeitstag.

Übergangsbereich (Midijob): Zwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Statt der üblichen rund 21 % Sozialabgaben zahlen Sie bei 1.500 € nur 279,31 € (18,6 %) – der Arbeitgeber übernimmt den größeren Teil, Ihre Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Brutto berechnet. Die Tabelle oben rechnet bereits mit dem Faktor F 2026 (0,6619). Ausnahme: Auszubildende – für sie gilt der Übergangsbereich nicht. Ein Gehalt in dieser Höhe entspricht typischerweise einer Teilzeitstelle: 25 Wochenstunden zum Mindestlohn oder rund 15 Stunden bei mittlerem Stundenlohn.

Steuerklasse 5 bei 1.500 € brutto

Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3: kein Grundfreibetrag, keine Vorsorgepauschale in gleicher Höhe – die Freibeträge liegen komplett beim Partner in Klasse 3. Bei 1.500 € brutto zahlen Sie deshalb 152,83 € Lohnsteuer, 143,58 € mehr als in Klasse 1; netto bleiben 1.067,86 €. Zusammen mit dem Partner in Klasse 3 (1.220,69 € bei gleichem Brutto) ist die gemeinsame Steuerlast im Jahr dieselbe wie bei 4/4 – die Verteilung ist nur ungleich. Nachteil für die Person in Klasse 5: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen niedriger aus, weil sie vom Netto berechnet werden. Wer diese Leistungen absehbar braucht, sollte rechtzeitig in Klasse 3 oder 4 wechseln.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.