2.100 € Brutto in Netto – Steuerklasse 5 (2026)

Nettogehalt bei 2.100 € Brutto in Steuerklasse 5: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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2.100 € brutto in netto – Steuerklasse 5 auf einen Blick

Netto im Monat1.311,75 €Steuerklasse 5
Netto im Jahr15.741,00 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt788,25 €37,5 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten2.544,15 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt2.100,00 €
Lohnsteuer− 331,50 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 183,75 €
Pflegeversicherung− 50,40 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 195,30 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 27,30 €
Netto1.311,75 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

2.100 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 1107,50 €456,75 €1.535,75 €
Steuerklasse 232,33 €444,15 €1.623,52 €
Steuerklasse 30,00 €456,75 €1.643,25 €
Steuerklasse 4107,50 €456,75 €1.535,75 €
Steuerklasse 5331,50 €456,75 €1.311,75 €
Steuerklasse 6375,83 €456,75 €1.267,42 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 2.100 € brutto bedeuten

2.100 € brutto im Monat entsprechen 25.200 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 1.535,75 € netto, in Steuerklasse 3 1.643,25 € und in Steuerklasse 5 1.311,75 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 456,75 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 2.100 € brutto

Von 2.100 € gehen 183,75 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 195,30 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 27,30 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 50,40 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 2.544,15 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 9,68 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 1,05 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 2.100 € brutto?

2.100 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 12,08 € (bei 39 Stunden 12,38 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 2.100 € liegen -13 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also mehr als 2.100 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 8,83 € pro Arbeitsstunde und 70,64 € pro Arbeitstag.

Rund um den Mindestlohn: 2.100 € liegen im Bereich einer Vollzeitstelle zum oder knapp über dem Mindestlohn – typisch für Einzelhandel, Gastronomie, Logistik, Reinigung und viele Helfertätigkeiten. Die Lohnsteuer ist hier noch niedrig (107,50 € in Steuerklasse 1), die Sozialabgaben mit 456,75 € fallen stärker ins Gewicht. Bei Miete über etwa 500 € und Kindern lohnt ein Blick auf Wohngeld und Kinderzuschlag: Beide setzen genau bei diesen Einkommen an. Ab 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € – wer heute knapp darüber liegt, sollte die Gehaltsanpassung einfordern.

Steuerklasse 5 bei 2.100 € brutto

Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3: kein Grundfreibetrag, keine Vorsorgepauschale in gleicher Höhe – die Freibeträge liegen komplett beim Partner in Klasse 3. Bei 2.100 € brutto zahlen Sie deshalb 331,50 € Lohnsteuer, 224,00 € mehr als in Klasse 1; netto bleiben 1.311,75 €. Zusammen mit dem Partner in Klasse 3 (1.643,25 € bei gleichem Brutto) ist die gemeinsame Steuerlast im Jahr dieselbe wie bei 4/4 – die Verteilung ist nur ungleich. Nachteil für die Person in Klasse 5: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen niedriger aus, weil sie vom Netto berechnet werden. Wer diese Leistungen absehbar braucht, sollte rechtzeitig in Klasse 3 oder 4 wechseln.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.