2.100 € Brutto in Netto – Steuerklasse 5 (2026)
Nettogehalt bei 2.100 € Brutto in Steuerklasse 5: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.
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2.100 € brutto in netto – Steuerklasse 5 auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 2.100,00 € |
| Lohnsteuer | − 331,50 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 183,75 € |
| Pflegeversicherung | − 50,40 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 195,30 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 27,30 € |
| Netto | 1.311,75 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
2.100 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 107,50 € | 456,75 € | 1.535,75 € |
| Steuerklasse 2 | 32,33 € | 444,15 € | 1.623,52 € |
| Steuerklasse 3 | 0,00 € | 456,75 € | 1.643,25 € |
| Steuerklasse 4 | 107,50 € | 456,75 € | 1.535,75 € |
| Steuerklasse 5 | 331,50 € | 456,75 € | 1.311,75 € |
| Steuerklasse 6 | 375,83 € | 456,75 € | 1.267,42 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 2.100 € brutto bedeuten
2.100 € brutto im Monat entsprechen 25.200 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 1.535,75 € netto, in Steuerklasse 3 1.643,25 € und in Steuerklasse 5 1.311,75 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 456,75 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 2.100 € brutto
Von 2.100 € gehen 183,75 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 195,30 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 27,30 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 50,40 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 2.544,15 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 9,68 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 1,05 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 2.100 € brutto?
2.100 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 12,08 € (bei 39 Stunden 12,38 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 2.100 € liegen -13 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also mehr als 2.100 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 8,83 € pro Arbeitsstunde und 70,64 € pro Arbeitstag.
Rund um den Mindestlohn: 2.100 € liegen im Bereich einer Vollzeitstelle zum oder knapp über dem Mindestlohn – typisch für Einzelhandel, Gastronomie, Logistik, Reinigung und viele Helfertätigkeiten. Die Lohnsteuer ist hier noch niedrig (107,50 € in Steuerklasse 1), die Sozialabgaben mit 456,75 € fallen stärker ins Gewicht. Bei Miete über etwa 500 € und Kindern lohnt ein Blick auf Wohngeld und Kinderzuschlag: Beide setzen genau bei diesen Einkommen an. Ab 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € – wer heute knapp darüber liegt, sollte die Gehaltsanpassung einfordern.
Steuerklasse 5 bei 2.100 € brutto
Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3: kein Grundfreibetrag, keine Vorsorgepauschale in gleicher Höhe – die Freibeträge liegen komplett beim Partner in Klasse 3. Bei 2.100 € brutto zahlen Sie deshalb 331,50 € Lohnsteuer, 224,00 € mehr als in Klasse 1; netto bleiben 1.311,75 €. Zusammen mit dem Partner in Klasse 3 (1.643,25 € bei gleichem Brutto) ist die gemeinsame Steuerlast im Jahr dieselbe wie bei 4/4 – die Verteilung ist nur ungleich. Nachteil für die Person in Klasse 5: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen niedriger aus, weil sie vom Netto berechnet werden. Wer diese Leistungen absehbar braucht, sollte rechtzeitig in Klasse 3 oder 4 wechseln.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.