4.000 € Brutto in Netto – Steuerklasse 4 (2026)

Nettogehalt bei 4.000 € Brutto in Steuerklasse 4: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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4.000 € brutto in netto – Steuerklasse 4 auf einen Blick

Netto im Monat2.605,50 €Steuerklasse 4
Netto im Jahr31.266,00 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt1.394,50 €34,9 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten4.846,00 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt4.000,00 €
Lohnsteuer− 524,50 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 350,00 €
Pflegeversicherung− 96,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 372,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 52,00 €
Netto2.605,50 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

4.000 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 1524,50 €870,00 €2.605,50 €
Steuerklasse 2425,33 €846,00 €2.728,67 €
Steuerklasse 3201,83 €870,00 €2.928,17 €
Steuerklasse 4524,50 €870,00 €2.605,50 €
Steuerklasse 5944,91 €870,00 €2.185,09 €
Steuerklasse 6989,25 €870,00 €2.140,75 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 4.000 € brutto bedeuten

4.000 € brutto im Monat entsprechen 48.000 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 2.605,50 € netto, in Steuerklasse 3 2.928,17 € und in Steuerklasse 5 2.185,09 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 870,00 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 4.000 € brutto

Von 4.000 € gehen 350,00 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 372,00 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 52,00 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 96,00 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 4.846,00 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 47,21 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,00 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 4.000 € brutto?

4.000 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 23,00 € (bei 39 Stunden 23,58 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 4.000 € liegen 65 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 4.000 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 14,98 € pro Arbeitsstunde und 119,85 € pro Arbeitstag.

Um den Median: 4.000 € entsprechen etwa dem mittleren Vollzeitverdienst in Deutschland – Fachkräfte mit Berufserfahrung, Meister, Techniker, Sachbearbeitung im öffentlichen Dienst (TVöD E 8 bis E 10), examinierte Pflegekräfte. Von 4.000 € gehen in Steuerklasse 1 1.394,50 € ab, die Abgabenquote liegt bei 34,9 %. Der Grenzsteuersatz beträgt hier rund 30 %; mit Sozialabgaben bleiben von 100 € Gehaltserhöhung etwa 50 € netto. Kirchensteuer (9 %) würde das Netto um weitere 47,21 € senken.

Steuerklasse 4 bei 4.000 € brutto

Steuerklasse 4 ist die Standardklasse für Ehepaare und Lebenspartner: Beide werden wie in Klasse 1 besteuert, jeder mit eigenem Grundfreibetrag. Bei 4.000 € brutto ergibt das dieselbe Lohnsteuer wie Klasse 1 (524,50 €). Sinnvoll ist 4/4, wenn beide ähnlich verdienen; bei großen Unterschieden verschenkt das Paar unterjährig Liquidität, bekommt sie aber mit der Steuererklärung zurück. Die Variante 4 mit Faktor verteilt den Splittingvorteil schon im Lohnsteuerabzug fair auf beide und vermeidet Nachzahlungen – sie muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden und gilt seit 2020 für zwei Jahre.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.