4.800 € Brutto in Netto – Steuerklasse 6 (2026)

Nettogehalt bei 4.800 € Brutto in Steuerklasse 6: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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4.800 € brutto in netto – Steuerklasse 6 auf einen Blick

Netto im Monat2.498,50 €Steuerklasse 6
Netto im Jahr29.982,00 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt2.301,50 €47,9 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten5.815,20 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt4.800,00 €
Lohnsteuer− 1.257,50 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 420,00 €
Pflegeversicherung− 115,20 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 446,40 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 62,40 €
Netto2.498,50 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

4.800 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 1728,66 €1.044,00 €3.027,34 €
Steuerklasse 2622,33 €1.015,20 €3.162,47 €
Steuerklasse 3360,66 €1.044,00 €3.395,34 €
Steuerklasse 4728,66 €1.044,00 €3.027,34 €
Steuerklasse 51.213,16 €1.044,00 €2.542,84 €
Steuerklasse 61.257,50 €1.044,00 €2.498,50 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 4.800 € brutto bedeuten

4.800 € brutto im Monat entsprechen 57.600 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.027,34 € netto, in Steuerklasse 3 3.395,34 € und in Steuerklasse 5 2.542,84 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.044,00 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 4.800 € brutto

Von 4.800 € gehen 420,00 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 446,40 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 62,40 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 115,20 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 5.815,20 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 65,58 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,40 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 4.800 € brutto?

4.800 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 27,60 € (bei 39 Stunden 28,30 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 4.800 € liegen 99 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 4.800 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 17,41 € pro Arbeitsstunde und 139,25 € pro Arbeitstag.

Über dem Median: 4.800 € brutto verdienen Ingenieure, IT-Fachkräfte, Controller, Lehrkräfte (TV-L E 13) und erfahrene Fachkräfte mit Studium. Das Gehalt liegt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (5.812,50 €) – alle Sozialabgaben werden voll auf das Brutto berechnet, insgesamt 1.044,00 €. Der Grenzsteuersatz nähert sich hier 35 %; zusammen mit den Abgaben bleiben von jedem zusätzlichen Euro nur noch etwa 45 Cent. Deshalb rechnen sich betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, Jobrad oder Sachbezüge in dieser Zone besonders.

Steuerklasse 6 bei 4.800 € brutto

Steuerklasse 6 gilt für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis, das gleichzeitig mit dem ersten besteht – sowie für Beschäftigte, die dem Arbeitgeber keine Steuer-ID vorlegen. Es gibt weder Grundfreibetrag noch Pauschbeträge; bei 4.800 € brutto werden 1.257,50 € Lohnsteuer einbehalten, netto bleiben 2.498,50 €. Der Abzug ist bewusst hoch, weil die Freibeträge bereits im Hauptjob verbraucht sind. Zu viel gezahlte Steuer holen Sie über die Pflicht-Steuererklärung zurück; in der Regel lohnt es sich, den besser bezahlten Job in Klasse 1 (oder 3/4) abrechnen zu lassen und den Nebenjob in Klasse 6. Ein Minijob bis 603 € wird dagegen pauschal versteuert und fällt nicht unter Klasse 6.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.