5.500 € Brutto in Netto – Steuerklasse 2 (2026)

Nettogehalt bei 5.500 € Brutto in Steuerklasse 2: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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5.500 € brutto in netto – Steuerklasse 2 auf einen Blick

Netto im Monat3.528,00 €Steuerklasse 2
Netto im Jahr42.336,00 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt1.972,00 €35,9 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten6.663,25 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt5.500,00 €
Lohnsteuer− 808,75 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 481,25 €
Pflegeversicherung− 99,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 511,50 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 71,50 €
Netto3.528,00 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, ein Kind (Steuerklasse 2 setzt ein Kind voraus), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

5.500 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 1921,25 €1.196,25 €3.382,50 €
Steuerklasse 2808,75 €1.163,25 €3.528,00 €
Steuerklasse 3506,83 €1.196,25 €3.796,92 €
Steuerklasse 4921,25 €1.196,25 €3.382,50 €
Steuerklasse 51.448,00 €1.196,25 €2.855,75 €
Steuerklasse 61.492,33 €1.196,25 €2.811,42 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 5.500 € brutto bedeuten

5.500 € brutto im Monat entsprechen 66.000 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.382,50 € netto, in Steuerklasse 3 3.796,92 € und in Steuerklasse 5 2.855,75 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.196,25 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 5.500 € brutto

Von 5.500 € gehen 481,25 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 511,50 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 71,50 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 132,00 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 6.663,25 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 82,91 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,75 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 5.500 € brutto?

5.500 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 31,63 € (bei 39 Stunden 32,43 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 5.500 € liegen 128 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 5.500 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 19,45 € pro Arbeitsstunde und 155,59 € pro Arbeitstag.

Über dem Median: 5.500 € brutto verdienen Ingenieure, IT-Fachkräfte, Controller, Lehrkräfte (TV-L E 13) und erfahrene Fachkräfte mit Studium. Das Gehalt liegt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (5.812,50 €) – alle Sozialabgaben werden voll auf das Brutto berechnet, insgesamt 1.196,25 €. Der Grenzsteuersatz nähert sich hier 38 %; zusammen mit den Abgaben bleiben von jedem zusätzlichen Euro nur noch etwa 45 Cent. Deshalb rechnen sich betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, Jobrad oder Sachbezüge in dieser Zone besonders.

Steuerklasse 2 bei 5.500 € brutto

Steuerklasse 2 ist Steuerklasse 1 plus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € im Jahr für das erste Kind, 240 € für jedes weitere. Voraussetzung: Sie leben allein mit mindestens einem Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, und keine andere erwachsene Person wohnt im Haushalt. Bei 5.500 € brutto beträgt die Lohnsteuer 808,75 € – gegenüber Steuerklasse 1 sparen Sie 112,50 € im Monat. Die Klasse wird nicht automatisch vergeben, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden (Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ bzw. ELStAM-Antrag). In der Vorausberechnung oben ist ein Kind berücksichtigt, daher kein Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.