5.800 € Brutto in Netto – Steuerklasse 2 (2026)
Nettogehalt bei 5.800 € Brutto in Steuerklasse 2: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.
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5.800 € brutto in netto – Steuerklasse 2 auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 5.800,00 € |
| Lohnsteuer | − 892,66 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 507,50 € |
| Pflegeversicherung | − 104,40 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 539,40 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 75,40 € |
| Netto | 3.680,64 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, ein Kind (Steuerklasse 2 setzt ein Kind voraus), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
5.800 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 1.007,75 € | 1.261,50 € | 3.530,75 € |
| Steuerklasse 2 | 892,66 € | 1.226,70 € | 3.680,64 € |
| Steuerklasse 3 | 571,33 € | 1.261,50 € | 3.967,17 € |
| Steuerklasse 4 | 1.007,75 € | 1.261,50 € | 3.530,75 € |
| Steuerklasse 5 | 1.548,58 € | 1.261,50 € | 2.989,92 € |
| Steuerklasse 6 | 1.592,91 € | 1.261,50 € | 2.945,59 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 5.800 € brutto bedeuten
5.800 € brutto im Monat entsprechen 69.600 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.530,75 € netto, in Steuerklasse 3 3.967,17 € und in Steuerklasse 5 2.989,92 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.261,50 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 5.800 € brutto
Von 5.800 € gehen 507,50 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 539,40 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 75,40 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 139,20 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 7.026,70 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 90,70 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,90 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 5.800 € brutto?
5.800 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 33,35 € (bei 39 Stunden 34,20 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 5.800 € liegen 140 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 5.800 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 20,30 € pro Arbeitsstunde und 162,41 € pro Arbeitstag.
Über dem Median: 5.800 € brutto verdienen Ingenieure, IT-Fachkräfte, Controller, Lehrkräfte (TV-L E 13) und erfahrene Fachkräfte mit Studium. Das Gehalt liegt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (5.812,50 €) – alle Sozialabgaben werden voll auf das Brutto berechnet, insgesamt 1.261,50 €. Der Grenzsteuersatz nähert sich hier 38 %; zusammen mit den Abgaben bleiben von jedem zusätzlichen Euro nur noch etwa 45 Cent. Deshalb rechnen sich betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, Jobrad oder Sachbezüge in dieser Zone besonders.
Steuerklasse 2 bei 5.800 € brutto
Steuerklasse 2 ist Steuerklasse 1 plus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € im Jahr für das erste Kind, 240 € für jedes weitere. Voraussetzung: Sie leben allein mit mindestens einem Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, und keine andere erwachsene Person wohnt im Haushalt. Bei 5.800 € brutto beträgt die Lohnsteuer 892,66 € – gegenüber Steuerklasse 1 sparen Sie 115,09 € im Monat. Die Klasse wird nicht automatisch vergeben, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden (Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ bzw. ELStAM-Antrag). In der Vorausberechnung oben ist ein Kind berücksichtigt, daher kein Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.