6.200 € Brutto in Netto 2026

Wie viel bleibt von 6.200 € Brutto im Monat übrig? Netto in allen sechs Steuerklassen, Abzüge im Detail und was Sie beim Jobwechsel wirklich vergleichen sollten.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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6.200 € brutto in netto auf einen Blick

Netto im Monat3.751,88 €Steuerklasse 1
Netto im Jahr45.022,56 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt2.448,12 €39,5 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten7.470,42 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt6.200,00 €
Lohnsteuer− 1.142,83 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 508,59 €
Pflegeversicherung− 139,50 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 576,60 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 80,60 €
Netto3.751,88 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

6.200 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 11.142,83 €1.305,29 €3.751,88 €
Steuerklasse 21.022,91 €1.270,42 €3.906,67 €
Steuerklasse 3671,16 €1.305,29 €4.223,55 €
Steuerklasse 41.142,83 €1.305,29 €3.751,88 €
Steuerklasse 51.700,86 €1.305,29 €3.193,85 €
Steuerklasse 61.750,47 €1.305,29 €3.144,24 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 6.200 € brutto bedeuten

6.200 € brutto im Monat entsprechen 74.400 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Proportionalzone mit 42 % Spitzensteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.751,88 € netto, in Steuerklasse 3 4.223,55 € und in Steuerklasse 5 3.193,85 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.305,29 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 6.200 € brutto

Von 6.200 € gehen 508,59 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 576,60 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 80,60 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 139,50 € in die Pflegeversicherung. Weil das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat) liegt, werden KV und PV nur bis zu dieser Grenze berechnet – jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 7.470,42 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 102,85 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,91 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 6.200 € brutto?

6.200 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 35,65 € (bei 39 Stunden 36,56 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 6.200 € liegen 156 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 6.200 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 21,57 € pro Arbeitsstunde und 172,58 € pro Arbeitstag.

Oberhalb der Krankenversicherungsgrenze: Bei 6.200 € liegen 388 € über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 €). Für diesen Teil fallen keine KV- und PV-Beiträge an – die Abgabenquote sinkt mit steigendem Gehalt. Die Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr, entspricht 6.450 € im Monat) ist noch nicht erreicht – ein Wechsel in die PKV ist nicht möglich. Solidaritätszuschlag fällt in Steuerklasse 1 noch nicht an; die Freigrenze von 20.350 € Jahreslohnsteuer wird erst ab etwa 7.000 € brutto erreicht.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.