7.200 € Brutto in Netto 2026

Wie viel bleibt von 7.200 € Brutto im Monat übrig? Netto in allen sechs Steuerklassen, Abzüge im Detail und was Sie beim Jobwechsel wirklich vergleichen sollten.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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7.200 € brutto in netto auf einen Blick

Netto im Monat4.283,13 €Steuerklasse 1
Netto im Jahr51.397,56 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt2.916,87 €40,5 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten8.576,42 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt7.200,00 €
Lohnsteuer− 1.505,58 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 508,59 €
Pflegeversicherung− 139,50 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 669,60 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 93,60 €
Netto4.283,13 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

7.200 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 11.505,58 €1.411,29 €4.283,13 €
Steuerklasse 21.373,66 €1.376,42 €4.449,92 €
Steuerklasse 3933,16 €1.411,29 €4.855,55 €
Steuerklasse 41.505,58 €1.411,29 €4.283,13 €
Steuerklasse 52.127,20 €1.411,29 €3.661,51 €
Steuerklasse 62.176,72 €1.411,29 €3.611,99 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 7.200 € brutto bedeuten

7.200 € brutto im Monat entsprechen 86.400 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Proportionalzone mit 42 % Spitzensteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 4.283,13 € netto, in Steuerklasse 3 4.855,55 € und in Steuerklasse 5 3.661,51 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.411,29 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 7.200 € brutto

Von 7.200 € gehen 508,59 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 669,60 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 93,60 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 139,50 € in die Pflegeversicherung. Weil das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat) liegt, werden KV und PV nur bis zu dieser Grenze berechnet – jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 8.576,42 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 135,50 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,91 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 7.200 € brutto?

7.200 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 41,40 € (bei 39 Stunden 42,45 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 7.200 € liegen 198 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 7.200 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 24,63 € pro Arbeitsstunde und 197,02 € pro Arbeitstag.

Oberhalb der Krankenversicherungsgrenze: Bei 7.200 € liegen 1.388 € über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 €). Für diesen Teil fallen keine KV- und PV-Beiträge an – die Abgabenquote sinkt mit steigendem Gehalt. Mit 86.400 € Jahresbrutto liegen Sie über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €: Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist möglich – ob er sich lohnt, hängt von Alter, Gesundheit und Familie ab. In Steuerklasse 1 wird ab etwa diesem Gehalt erstmals Solidaritätszuschlag fällig (Freigrenze 20.350 € Jahreslohnsteuer, danach Milderungszone): hier 0,00 € im Monat.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.