6.400 € Brutto in Netto – Steuerklasse 5 (2026)
Nettogehalt bei 6.400 € Brutto in Steuerklasse 5: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.
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6.400 € brutto in netto – Steuerklasse 5 auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 6.400,00 € |
| Lohnsteuer | − 1.776,58 € |
| Solidaritätszuschlag | − 9,60 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 508,59 € |
| Pflegeversicherung | − 139,50 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 595,20 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 83,20 € |
| Netto | 3.287,33 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
6.400 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 1.212,58 € | 1.326,49 € | 3.860,93 € |
| Steuerklasse 2 | 1.090,33 € | 1.291,62 € | 4.018,05 € |
| Steuerklasse 3 | 722,16 € | 1.326,49 € | 4.351,35 € |
| Steuerklasse 4 | 1.212,58 € | 1.326,49 € | 3.860,93 € |
| Steuerklasse 5 | 1.786,18 € | 1.326,49 € | 3.287,33 € |
| Steuerklasse 6 | 1.835,79 € | 1.326,49 € | 3.237,72 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 6.400 € brutto bedeuten
6.400 € brutto im Monat entsprechen 76.800 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Proportionalzone mit 42 % Spitzensteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.860,93 € netto, in Steuerklasse 3 4.351,35 € und in Steuerklasse 5 3.287,33 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.326,49 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 6.400 € brutto
Von 6.400 € gehen 508,59 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 595,20 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 83,20 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 139,50 € in die Pflegeversicherung. Weil das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat) liegt, werden KV und PV nur bis zu dieser Grenze berechnet – jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 7.691,62 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 109,13 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,91 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 6.400 € brutto?
6.400 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 36,80 € (bei 39 Stunden 37,74 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 6.400 € liegen 165 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 6.400 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 22,20 € pro Arbeitsstunde und 177,60 € pro Arbeitstag.
Oberhalb der Krankenversicherungsgrenze: Bei 6.400 € liegen 588 € über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 €). Für diesen Teil fallen keine KV- und PV-Beiträge an – die Abgabenquote sinkt mit steigendem Gehalt. Die Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr, entspricht 6.450 € im Monat) ist noch nicht erreicht – ein Wechsel in die PKV ist nicht möglich. Solidaritätszuschlag fällt in Steuerklasse 1 noch nicht an; die Freigrenze von 20.350 € Jahreslohnsteuer wird erst ab etwa 7.000 € brutto erreicht.
Steuerklasse 5 bei 6.400 € brutto
Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3: kein Grundfreibetrag, keine Vorsorgepauschale in gleicher Höhe – die Freibeträge liegen komplett beim Partner in Klasse 3. Bei 6.400 € brutto zahlen Sie deshalb 1.776,58 € Lohnsteuer, 564,00 € mehr als in Klasse 1; netto bleiben 3.287,33 €. Zusammen mit dem Partner in Klasse 3 (4.351,35 € bei gleichem Brutto) ist die gemeinsame Steuerlast im Jahr dieselbe wie bei 4/4 – die Verteilung ist nur ungleich. Nachteil für die Person in Klasse 5: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen niedriger aus, weil sie vom Netto berechnet werden. Wer diese Leistungen absehbar braucht, sollte rechtzeitig in Klasse 3 oder 4 wechseln.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.