7.300 € Brutto in Netto – Steuerklasse 4 (2026)
Nettogehalt bei 7.300 € Brutto in Steuerklasse 4: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.
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7.300 € brutto in netto – Steuerklasse 4 auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 7.300,00 € |
| Lohnsteuer | − 1.543,66 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 508,59 € |
| Pflegeversicherung | − 139,50 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 678,90 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 94,90 € |
| Netto | 4.334,45 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
7.300 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 1.543,66 € | 1.421,89 € | 4.334,45 € |
| Steuerklasse 2 | 1.410,58 € | 1.387,02 € | 4.502,40 € |
| Steuerklasse 3 | 960,33 € | 1.421,89 € | 4.917,78 € |
| Steuerklasse 4 | 1.543,66 € | 1.421,89 € | 4.334,45 € |
| Steuerklasse 5 | 2.169,81 € | 1.421,89 € | 3.708,30 € |
| Steuerklasse 6 | 2.219,43 € | 1.421,89 € | 3.658,68 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 7.300 € brutto bedeuten
7.300 € brutto im Monat entsprechen 87.600 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Proportionalzone mit 42 % Spitzensteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 4.334,45 € netto, in Steuerklasse 3 4.917,78 € und in Steuerklasse 5 3.708,30 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.421,89 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 7.300 € brutto
Von 7.300 € gehen 508,59 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 678,90 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 94,90 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 139,50 € in die Pflegeversicherung. Weil das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat) liegt, werden KV und PV nur bis zu dieser Grenze berechnet – jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 8.687,02 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 138,93 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,91 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 7.300 € brutto?
7.300 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 41,98 € (bei 39 Stunden 43,04 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 7.300 € liegen 202 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 7.300 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 24,92 € pro Arbeitsstunde und 199,38 € pro Arbeitstag.
Oberhalb der Krankenversicherungsgrenze: Bei 7.300 € liegen 1.488 € über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 €). Für diesen Teil fallen keine KV- und PV-Beiträge an – die Abgabenquote sinkt mit steigendem Gehalt. Mit 87.600 € Jahresbrutto liegen Sie über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €: Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist möglich – ob er sich lohnt, hängt von Alter, Gesundheit und Familie ab. In Steuerklasse 1 wird ab etwa diesem Gehalt erstmals Solidaritätszuschlag fällig (Freigrenze 20.350 € Jahreslohnsteuer, danach Milderungszone): hier 0,00 € im Monat.
Steuerklasse 4 bei 7.300 € brutto
Steuerklasse 4 ist die Standardklasse für Ehepaare und Lebenspartner: Beide werden wie in Klasse 1 besteuert, jeder mit eigenem Grundfreibetrag. Bei 7.300 € brutto ergibt das dieselbe Lohnsteuer wie Klasse 1 (1.543,66 €). Sinnvoll ist 4/4, wenn beide ähnlich verdienen; bei großen Unterschieden verschenkt das Paar unterjährig Liquidität, bekommt sie aber mit der Steuererklärung zurück. Die Variante 4 mit Faktor verteilt den Splittingvorteil schon im Lohnsteuerabzug fair auf beide und vermeidet Nachzahlungen – sie muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden und gilt seit 2020 für zwei Jahre.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.