8.200 € Brutto in Netto – Steuerklasse 5 (2026)
Nettogehalt bei 8.200 € Brutto in Steuerklasse 5: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.
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8.200 € brutto in netto – Steuerklasse 5 auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 8.200,00 € |
| Lohnsteuer | − 2.462,25 € |
| Solidaritätszuschlag | − 91,20 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 508,59 € |
| Pflegeversicherung | − 139,50 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 762,60 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 106,60 € |
| Netto | 4.129,26 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
8.200 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 1.909,18 € | 1.517,29 € | 4.773,53 € |
| Steuerklasse 2 | 1.752,08 € | 1.482,42 € | 4.965,50 € |
| Steuerklasse 3 | 1.212,50 € | 1.517,29 € | 5.470,21 € |
| Steuerklasse 4 | 1.909,18 € | 1.517,29 € | 4.773,53 € |
| Steuerklasse 5 | 2.553,45 € | 1.517,29 € | 4.129,26 € |
| Steuerklasse 6 | 2.603,05 € | 1.517,29 € | 4.079,66 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 8.200 € brutto bedeuten
8.200 € brutto im Monat entsprechen 98.400 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Proportionalzone mit 42 % Spitzensteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 4.773,53 € netto, in Steuerklasse 3 5.470,21 € und in Steuerklasse 5 4.129,26 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.517,29 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 8.200 € brutto
Von 8.200 € gehen 508,59 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 762,60 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 106,60 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 139,50 € in die Pflegeversicherung. Weil das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat) liegt, werden KV und PV nur bis zu dieser Grenze berechnet – jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 9.682,42 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 169,79 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,91 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 8.200 € brutto?
8.200 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 47,15 € (bei 39 Stunden 48,35 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 8.200 € liegen 239 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 8.200 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 27,45 € pro Arbeitsstunde und 219,57 € pro Arbeitstag.
Oberhalb der Krankenversicherungsgrenze: Bei 8.200 € liegen 2.388 € über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 €). Für diesen Teil fallen keine KV- und PV-Beiträge an – die Abgabenquote sinkt mit steigendem Gehalt. Mit 98.400 € Jahresbrutto liegen Sie über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €: Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist möglich – ob er sich lohnt, hängt von Alter, Gesundheit und Familie ab. In Steuerklasse 1 wird ab etwa diesem Gehalt erstmals Solidaritätszuschlag fällig (Freigrenze 20.350 € Jahreslohnsteuer, danach Milderungszone): hier 22,68 € im Monat.
Steuerklasse 5 bei 8.200 € brutto
Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3: kein Grundfreibetrag, keine Vorsorgepauschale in gleicher Höhe – die Freibeträge liegen komplett beim Partner in Klasse 3. Bei 8.200 € brutto zahlen Sie deshalb 2.462,25 € Lohnsteuer, 575,75 € mehr als in Klasse 1; netto bleiben 4.129,26 €. Zusammen mit dem Partner in Klasse 3 (5.470,21 € bei gleichem Brutto) ist die gemeinsame Steuerlast im Jahr dieselbe wie bei 4/4 – die Verteilung ist nur ungleich. Nachteil für die Person in Klasse 5: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen niedriger aus, weil sie vom Netto berechnet werden. Wer diese Leistungen absehbar braucht, sollte rechtzeitig in Klasse 3 oder 4 wechseln.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.