1.300 € Brutto in Netto – Steuerklasse 3 (2026)

Nettogehalt bei 1.300 € Brutto in Steuerklasse 3: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
Weitere Optionen

Bitte JavaScript aktivieren – der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser.

1.300 € brutto in netto – Steuerklasse 3 auf einen Blick

Netto im Monat1.082,97 €Steuerklasse 3
Netto im Jahr12.995,64 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt217,03 €16,7 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten1.596,84 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt1.300,00 €
Lohnsteuer− 0,00 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 87,31 €
Pflegeversicherung− 23,95 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 92,80 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 12,97 €
Netto1.082,97 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

1.300 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 10,00 €217,03 €1.082,97 €
Steuerklasse 20,00 €211,04 €1.088,96 €
Steuerklasse 30,00 €217,03 €1.082,97 €
Steuerklasse 40,00 €217,03 €1.082,97 €
Steuerklasse 5128,16 €217,03 €954,81 €
Steuerklasse 6145,25 €217,03 €937,72 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 1.300 € brutto bedeuten

1.300 € brutto im Monat entsprechen 15.600 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der unteren Progressionszone (Eingangssteuersatz 14 %). In Steuerklasse 1 bleiben davon 1.082,97 € netto, in Steuerklasse 3 1.082,97 € und in Steuerklasse 5 954,81 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 217,03 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 1.300 € brutto

Von 1.300 € gehen 87,31 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 92,80 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 12,97 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 23,95 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 1.596,84 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 0,00 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 0,65 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 1.300 € brutto?

1.300 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 7,48 € (bei 39 Stunden 7,67 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 1.300 € liegen -46 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also mehr als 1.300 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 6,23 € pro Arbeitsstunde und 49,81 € pro Arbeitstag.

Übergangsbereich (Midijob): Zwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Statt der üblichen rund 21 % Sozialabgaben zahlen Sie bei 1.300 € nur 217,03 € (16,7 %) – der Arbeitgeber übernimmt den größeren Teil, Ihre Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Brutto berechnet. Die Tabelle oben rechnet bereits mit dem Faktor F 2026 (0,6619). Ausnahme: Auszubildende – für sie gilt der Übergangsbereich nicht. Ein Gehalt in dieser Höhe entspricht typischerweise einer Teilzeitstelle: 22 Wochenstunden zum Mindestlohn oder rund 13 Stunden bei mittlerem Stundenlohn.

Steuerklasse 3 bei 1.300 € brutto

Steuerklasse 3 wählen Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient; der andere ist dann automatisch in Klasse 5. Klasse 3 enthält den doppelten Grundfreibetrag (24.696 €) und wendet den Splittingtarif an – bei 1.300 € brutto sind das nur 0,00 € Lohnsteuer statt 0,00 € in Klasse 1, also 0,00 € mehr netto im Monat. Der Vorteil ist allerdings nur ein Vorschuss: Verdient der Partner in Klasse 5 ebenfalls, kommt es bei der Pflichtveranlagung häufig zu Nachzahlungen. Für Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld ist Klasse 3 dagegen ein echter Vorteil, weil diese Leistungen vom Netto berechnet werden – ein Wechsel sollte mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.