1.300 € Brutto in Netto – Steuerklasse 6 (2026)
Nettogehalt bei 1.300 € Brutto in Steuerklasse 6: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.
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1.300 € brutto in netto – Steuerklasse 6 auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 1.300,00 € |
| Lohnsteuer | − 145,25 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 87,31 € |
| Pflegeversicherung | − 23,95 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 92,80 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 12,97 € |
| Netto | 937,72 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
1.300 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 0,00 € | 217,03 € | 1.082,97 € |
| Steuerklasse 2 | 0,00 € | 211,04 € | 1.088,96 € |
| Steuerklasse 3 | 0,00 € | 217,03 € | 1.082,97 € |
| Steuerklasse 4 | 0,00 € | 217,03 € | 1.082,97 € |
| Steuerklasse 5 | 128,16 € | 217,03 € | 954,81 € |
| Steuerklasse 6 | 145,25 € | 217,03 € | 937,72 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 1.300 € brutto bedeuten
1.300 € brutto im Monat entsprechen 15.600 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der unteren Progressionszone (Eingangssteuersatz 14 %). In Steuerklasse 1 bleiben davon 1.082,97 € netto, in Steuerklasse 3 1.082,97 € und in Steuerklasse 5 954,81 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 217,03 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 1.300 € brutto
Von 1.300 € gehen 87,31 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 92,80 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 12,97 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 23,95 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 1.596,84 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 0,00 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 0,65 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 1.300 € brutto?
1.300 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 7,48 € (bei 39 Stunden 7,67 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 1.300 € liegen -46 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also mehr als 1.300 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 6,23 € pro Arbeitsstunde und 49,81 € pro Arbeitstag.
Übergangsbereich (Midijob): Zwischen 603,01 € und 2.000 € gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge nach § 20 Abs. 2a SGB IV. Statt der üblichen rund 21 % Sozialabgaben zahlen Sie bei 1.300 € nur 217,03 € (16,7 %) – der Arbeitgeber übernimmt den größeren Teil, Ihre Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Brutto berechnet. Die Tabelle oben rechnet bereits mit dem Faktor F 2026 (0,6619). Ausnahme: Auszubildende – für sie gilt der Übergangsbereich nicht. Ein Gehalt in dieser Höhe entspricht typischerweise einer Teilzeitstelle: 22 Wochenstunden zum Mindestlohn oder rund 13 Stunden bei mittlerem Stundenlohn.
Steuerklasse 6 bei 1.300 € brutto
Steuerklasse 6 gilt für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis, das gleichzeitig mit dem ersten besteht – sowie für Beschäftigte, die dem Arbeitgeber keine Steuer-ID vorlegen. Es gibt weder Grundfreibetrag noch Pauschbeträge; bei 1.300 € brutto werden 145,25 € Lohnsteuer einbehalten, netto bleiben 937,72 €. Der Abzug ist bewusst hoch, weil die Freibeträge bereits im Hauptjob verbraucht sind. Zu viel gezahlte Steuer holen Sie über die Pflicht-Steuererklärung zurück; in der Regel lohnt es sich, den besser bezahlten Job in Klasse 1 (oder 3/4) abrechnen zu lassen und den Nebenjob in Klasse 6. Ein Minijob bis 603 € wird dagegen pauschal versteuert und fällt nicht unter Klasse 6.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.