5.200 € Brutto in Netto – Steuerklasse 4 (2026)

Nettogehalt bei 5.200 € Brutto in Steuerklasse 4: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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5.200 € brutto in netto – Steuerklasse 4 auf einen Blick

Netto im Monat3.231,84 €Steuerklasse 4
Netto im Jahr38.782,08 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt1.968,16 €37,8 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten6.299,80 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt5.200,00 €
Lohnsteuer− 837,16 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 455,00 €
Pflegeversicherung− 124,80 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 483,60 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 67,60 €
Netto3.231,84 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

5.200 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 1837,16 €1.131,00 €3.231,84 €
Steuerklasse 2727,25 €1.099,80 €3.372,95 €
Steuerklasse 3443,50 €1.131,00 €3.625,50 €
Steuerklasse 4837,16 €1.131,00 €3.231,84 €
Steuerklasse 51.347,33 €1.131,00 €2.721,67 €
Steuerklasse 61.391,66 €1.131,00 €2.677,34 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 5.200 € brutto bedeuten

5.200 € brutto im Monat entsprechen 62.400 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.231,84 € netto, in Steuerklasse 3 3.625,50 € und in Steuerklasse 5 2.721,67 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.131,00 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 5.200 € brutto

Von 5.200 € gehen 455,00 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 483,60 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 67,60 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 124,80 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 6.299,80 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 75,34 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,60 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 5.200 € brutto?

5.200 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 29,90 € (bei 39 Stunden 30,66 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 5.200 € liegen 115 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 5.200 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 18,58 € pro Arbeitsstunde und 148,66 € pro Arbeitstag.

Über dem Median: 5.200 € brutto verdienen Ingenieure, IT-Fachkräfte, Controller, Lehrkräfte (TV-L E 13) und erfahrene Fachkräfte mit Studium. Das Gehalt liegt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (5.812,50 €) – alle Sozialabgaben werden voll auf das Brutto berechnet, insgesamt 1.131,00 €. Der Grenzsteuersatz nähert sich hier 38 %; zusammen mit den Abgaben bleiben von jedem zusätzlichen Euro nur noch etwa 45 Cent. Deshalb rechnen sich betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, Jobrad oder Sachbezüge in dieser Zone besonders.

Steuerklasse 4 bei 5.200 € brutto

Steuerklasse 4 ist die Standardklasse für Ehepaare und Lebenspartner: Beide werden wie in Klasse 1 besteuert, jeder mit eigenem Grundfreibetrag. Bei 5.200 € brutto ergibt das dieselbe Lohnsteuer wie Klasse 1 (837,16 €). Sinnvoll ist 4/4, wenn beide ähnlich verdienen; bei großen Unterschieden verschenkt das Paar unterjährig Liquidität, bekommt sie aber mit der Steuererklärung zurück. Die Variante 4 mit Faktor verteilt den Splittingvorteil schon im Lohnsteuerabzug fair auf beide und vermeidet Nachzahlungen – sie muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden und gilt seit 2020 für zwei Jahre.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.