5.300 € Brutto in Netto – Steuerklasse 4 (2026)

Nettogehalt bei 5.300 € Brutto in Steuerklasse 4: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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5.300 € brutto in netto – Steuerklasse 4 auf einen Blick

Netto im Monat3.282,34 €Steuerklasse 4
Netto im Jahr39.388,08 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt2.017,66 €38,1 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten6.420,95 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt5.300,00 €
Lohnsteuer− 864,91 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 463,75 €
Pflegeversicherung− 127,20 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 492,90 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 68,90 €
Netto3.282,34 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

5.300 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 1864,91 €1.152,75 €3.282,34 €
Steuerklasse 2754,16 €1.120,95 €3.424,89 €
Steuerklasse 3464,50 €1.152,75 €3.682,75 €
Steuerklasse 4864,91 €1.152,75 €3.282,34 €
Steuerklasse 51.380,91 €1.152,75 €2.766,34 €
Steuerklasse 61.425,16 €1.152,75 €2.722,09 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 5.300 € brutto bedeuten

5.300 € brutto im Monat entsprechen 63.600 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.282,34 € netto, in Steuerklasse 3 3.682,75 € und in Steuerklasse 5 2.766,34 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.152,75 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 5.300 € brutto

Von 5.300 € gehen 463,75 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 492,90 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 68,90 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 127,20 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 6.420,95 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 77,84 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,65 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 5.300 € brutto?

5.300 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 30,48 € (bei 39 Stunden 31,25 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 5.300 € liegen 119 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 5.300 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 18,87 € pro Arbeitsstunde und 150,98 € pro Arbeitstag.

Über dem Median: 5.300 € brutto verdienen Ingenieure, IT-Fachkräfte, Controller, Lehrkräfte (TV-L E 13) und erfahrene Fachkräfte mit Studium. Das Gehalt liegt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (5.812,50 €) – alle Sozialabgaben werden voll auf das Brutto berechnet, insgesamt 1.152,75 €. Der Grenzsteuersatz nähert sich hier 38 %; zusammen mit den Abgaben bleiben von jedem zusätzlichen Euro nur noch etwa 45 Cent. Deshalb rechnen sich betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, Jobrad oder Sachbezüge in dieser Zone besonders.

Steuerklasse 4 bei 5.300 € brutto

Steuerklasse 4 ist die Standardklasse für Ehepaare und Lebenspartner: Beide werden wie in Klasse 1 besteuert, jeder mit eigenem Grundfreibetrag. Bei 5.300 € brutto ergibt das dieselbe Lohnsteuer wie Klasse 1 (864,91 €). Sinnvoll ist 4/4, wenn beide ähnlich verdienen; bei großen Unterschieden verschenkt das Paar unterjährig Liquidität, bekommt sie aber mit der Steuererklärung zurück. Die Variante 4 mit Faktor verteilt den Splittingvorteil schon im Lohnsteuerabzug fair auf beide und vermeidet Nachzahlungen – sie muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden und gilt seit 2020 für zwei Jahre.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.