5.300 € Brutto in Netto – Steuerklasse 5 (2026)
Nettogehalt bei 5.300 € Brutto in Steuerklasse 5: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.
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5.300 € brutto in netto – Steuerklasse 5 auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 5.300,00 € |
| Lohnsteuer | − 1.380,91 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 463,75 € |
| Pflegeversicherung | − 127,20 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 492,90 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 68,90 € |
| Netto | 2.766,34 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
5.300 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 864,91 € | 1.152,75 € | 3.282,34 € |
| Steuerklasse 2 | 754,16 € | 1.120,95 € | 3.424,89 € |
| Steuerklasse 3 | 464,50 € | 1.152,75 € | 3.682,75 € |
| Steuerklasse 4 | 864,91 € | 1.152,75 € | 3.282,34 € |
| Steuerklasse 5 | 1.380,91 € | 1.152,75 € | 2.766,34 € |
| Steuerklasse 6 | 1.425,16 € | 1.152,75 € | 2.722,09 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 5.300 € brutto bedeuten
5.300 € brutto im Monat entsprechen 63.600 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.282,34 € netto, in Steuerklasse 3 3.682,75 € und in Steuerklasse 5 2.766,34 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.152,75 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 5.300 € brutto
Von 5.300 € gehen 463,75 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 492,90 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 68,90 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 127,20 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 6.420,95 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 77,84 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,65 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 5.300 € brutto?
5.300 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 30,48 € (bei 39 Stunden 31,25 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 5.300 € liegen 119 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 5.300 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 18,87 € pro Arbeitsstunde und 150,98 € pro Arbeitstag.
Über dem Median: 5.300 € brutto verdienen Ingenieure, IT-Fachkräfte, Controller, Lehrkräfte (TV-L E 13) und erfahrene Fachkräfte mit Studium. Das Gehalt liegt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (5.812,50 €) – alle Sozialabgaben werden voll auf das Brutto berechnet, insgesamt 1.152,75 €. Der Grenzsteuersatz nähert sich hier 38 %; zusammen mit den Abgaben bleiben von jedem zusätzlichen Euro nur noch etwa 45 Cent. Deshalb rechnen sich betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, Jobrad oder Sachbezüge in dieser Zone besonders.
Steuerklasse 5 bei 5.300 € brutto
Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zu Klasse 3: kein Grundfreibetrag, keine Vorsorgepauschale in gleicher Höhe – die Freibeträge liegen komplett beim Partner in Klasse 3. Bei 5.300 € brutto zahlen Sie deshalb 1.380,91 € Lohnsteuer, 516,00 € mehr als in Klasse 1; netto bleiben 2.766,34 €. Zusammen mit dem Partner in Klasse 3 (3.682,75 € bei gleichem Brutto) ist die gemeinsame Steuerlast im Jahr dieselbe wie bei 4/4 – die Verteilung ist nur ungleich. Nachteil für die Person in Klasse 5: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen niedriger aus, weil sie vom Netto berechnet werden. Wer diese Leistungen absehbar braucht, sollte rechtzeitig in Klasse 3 oder 4 wechseln.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.