5.600 € Brutto in Netto – Steuerklasse 1 (2026)
Nettogehalt bei 5.600 € Brutto in Steuerklasse 1: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.
Bitte JavaScript aktivieren – der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser.
5.600 € brutto in netto – Steuerklasse 1 auf einen Blick
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 5.600,00 € |
| Lohnsteuer | − 949,83 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %) | − 490,00 € |
| Pflegeversicherung | − 134,40 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 520,80 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 72,80 € |
| Netto | 3.432,17 € |
Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.
5.600 € brutto: Netto in allen Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse 1 | 949,83 € | 1.218,00 € | 3.432,17 € |
| Steuerklasse 2 | 836,41 € | 1.184,40 € | 3.579,19 € |
| Steuerklasse 3 | 528,16 € | 1.218,00 € | 3.853,84 € |
| Steuerklasse 4 | 949,83 € | 1.218,00 € | 3.432,17 € |
| Steuerklasse 5 | 1.481,50 € | 1.218,00 € | 2.900,50 € |
| Steuerklasse 6 | 1.525,83 € | 1.218,00 € | 2.856,17 € |
Ähnliche Gehälter
Was die Zahlen für 5.600 € brutto bedeuten
5.600 € brutto im Monat entsprechen 67.200 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.432,17 € netto, in Steuerklasse 3 3.853,84 € und in Steuerklasse 5 2.900,50 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.218,00 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.
Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.
Sozialabgaben bei 5.600 € brutto
Von 5.600 € gehen 490,00 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 520,80 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 72,80 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 134,40 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 6.784,40 € im Monat.
Was Ihr persönliches Netto verändert
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 85,48 € im Monat.
- Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
- Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,80 €.
- Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.
Einordnung: Was sind 5.600 € brutto?
5.600 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 32,20 € (bei 39 Stunden 33,02 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 5.600 € liegen 132 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 5.600 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 19,74 € pro Arbeitsstunde und 157,87 € pro Arbeitstag.
Über dem Median: 5.600 € brutto verdienen Ingenieure, IT-Fachkräfte, Controller, Lehrkräfte (TV-L E 13) und erfahrene Fachkräfte mit Studium. Das Gehalt liegt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (5.812,50 €) – alle Sozialabgaben werden voll auf das Brutto berechnet, insgesamt 1.218,00 €. Der Grenzsteuersatz nähert sich hier 38 %; zusammen mit den Abgaben bleiben von jedem zusätzlichen Euro nur noch etwa 45 Cent. Deshalb rechnen sich betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, Jobrad oder Sachbezüge in dieser Zone besonders.
Steuerklasse 1 bei 5.600 € brutto
Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt Lebende ohne Kinder im Haushalt – die häufigste Klasse in Deutschland. Sie enthält den vollen Grundfreibetrag (12.348 €), den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale. Bei 5.600 € brutto zahlen Sie 949,83 € Lohnsteuer im Monat. Wer in Steuerklasse 1 mit Kind im Haushalt lebt und alleinerziehend ist, sollte Steuerklasse 2 beantragen: Der Entlastungsbetrag von 4.260 € bringt bei diesem Gehalt rund 113,42 € mehr netto im Monat.
Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.