5.700 € Brutto in Netto – Steuerklasse 1 (2026)

Nettogehalt bei 5.700 € Brutto in Steuerklasse 1: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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5.700 € brutto in netto – Steuerklasse 1 auf einen Blick

Netto im Monat3.481,59 €Steuerklasse 1
Netto im Jahr41.779,08 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt2.218,41 €38,9 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten6.905,55 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt5.700,00 €
Lohnsteuer− 978,66 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 498,75 €
Pflegeversicherung− 136,80 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 530,10 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 74,10 €
Netto3.481,59 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

5.700 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 1978,66 €1.239,75 €3.481,59 €
Steuerklasse 2864,41 €1.205,55 €3.630,04 €
Steuerklasse 3549,66 €1.239,75 €3.910,59 €
Steuerklasse 4978,66 €1.239,75 €3.481,59 €
Steuerklasse 51.515,08 €1.239,75 €2.945,17 €
Steuerklasse 61.559,33 €1.239,75 €2.900,92 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 5.700 € brutto bedeuten

5.700 € brutto im Monat entsprechen 68.400 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Progressionszone zwischen 23,97 % und 42 % Grenzsteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.481,59 € netto, in Steuerklasse 3 3.910,59 € und in Steuerklasse 5 2.945,17 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.239,75 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 5.700 € brutto

Von 5.700 € gehen 498,75 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 530,10 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 74,10 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 136,80 € in die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 6.905,55 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 88,08 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,85 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 5.700 € brutto?

5.700 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 32,78 € (bei 39 Stunden 33,61 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 5.700 € liegen 136 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 5.700 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 20,02 € pro Arbeitsstunde und 160,15 € pro Arbeitstag.

Über dem Median: 5.700 € brutto verdienen Ingenieure, IT-Fachkräfte, Controller, Lehrkräfte (TV-L E 13) und erfahrene Fachkräfte mit Studium. Das Gehalt liegt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (5.812,50 €) – alle Sozialabgaben werden voll auf das Brutto berechnet, insgesamt 1.239,75 €. Der Grenzsteuersatz nähert sich hier 38 %; zusammen mit den Abgaben bleiben von jedem zusätzlichen Euro nur noch etwa 45 Cent. Deshalb rechnen sich betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung, Jobrad oder Sachbezüge in dieser Zone besonders.

Steuerklasse 1 bei 5.700 € brutto

Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt Lebende ohne Kinder im Haushalt – die häufigste Klasse in Deutschland. Sie enthält den vollen Grundfreibetrag (12.348 €), den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale. Bei 5.700 € brutto zahlen Sie 978,66 € Lohnsteuer im Monat. Wer in Steuerklasse 1 mit Kind im Haushalt lebt und alleinerziehend ist, sollte Steuerklasse 2 beantragen: Der Entlastungsbetrag von 4.260 € bringt bei diesem Gehalt rund 114,25 € mehr netto im Monat.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.