5.900 € Brutto in Netto – Steuerklasse 1 (2026)

Nettogehalt bei 5.900 € Brutto in Steuerklasse 1: Lohnsteuer, Soli, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – Monat und Jahr, mit Vergleich der anderen Steuerklassen.

bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen)
steuert Zuschlag/Abschlag in der Pflegeversicherung
laut Lohnsteuermerkmalen – wirken nur auf Soli und Kirchensteuer
ab 23 ohne Kinder: Zuschlag PV; ab 65: Altersentlastungsbetrag
%
Durchschnitt 2026: 2,9 % – Ihren Satz nennt die Krankenkasse
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5.900 € brutto in netto – Steuerklasse 1 auf einen Blick

Netto im Monat3.585,85 €Steuerklasse 1
Netto im Jahr43.030,20 €bei 12 Gehältern
Abzüge gesamt2.314,15 €39,2 % vom Brutto
Arbeitgeberkosten7.138,62 €Brutto + AG-Anteile
PositionMonat
Bruttogehalt5.900,00 €
Lohnsteuer− 1.040,66 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 508,59 €
Pflegeversicherung− 139,50 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 548,70 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 76,70 €
Netto3.585,85 €

Annahmen dieser Vorausberechnung: Steuerjahr 2026, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, keine Kinder (Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23), Bundesland außer Sachsen. Alles andere stellen Sie oben im Rechner ein.

5.900 € brutto: Netto in allen Steuerklassen

SteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenNetto/Monat
Steuerklasse 11.040,66 €1.273,49 €3.585,85 €
Steuerklasse 2924,41 €1.238,62 €3.736,97 €
Steuerklasse 3595,83 €1.273,49 €4.030,68 €
Steuerklasse 41.040,66 €1.273,49 €3.585,85 €
Steuerklasse 51.586,08 €1.273,49 €3.040,43 €
Steuerklasse 61.630,41 €1.273,49 €2.996,10 €

Ähnliche Gehälter

Was die Zahlen für 5.900 € brutto bedeuten

5.900 € brutto im Monat entsprechen 70.800 € Jahresbrutto. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Proportionalzone mit 42 % Spitzensteuersatz. In Steuerklasse 1 bleiben davon 3.585,85 € netto, in Steuerklasse 3 4.030,68 € und in Steuerklasse 5 3.040,43 €. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen betrifft ausschließlich die Lohnsteuer – die Sozialabgaben von 1.273,49 € sind in jeder Klasse gleich, weil sie sich nur nach dem Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen richten.

Beachten Sie: Steuerklasse 3 und 5 verschieben Steuerlast nur innerhalb des Jahres. Bei der Einkommensteuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ohnehin nach Splittingtarif veranlagt. Wer als Paar in 3/5 abrechnet, muss die Erklärung abgeben und sollte mit einer Nachzahlung rechnen, wenn beide ähnlich verdienen. Mehr dazu im Bereich Steuern.

Sozialabgaben bei 5.900 € brutto

Von 5.900 € gehen 508,59 € an die Krankenkasse (7,3 % Grundbeitrag plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), 548,70 € in die Rentenversicherung (9,3 %), 76,70 € in die Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und 139,50 € in die Pflegeversicherung. Weil das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 € im Monat) liegt, werden KV und PV nur bis zu dieser Grenze berechnet – jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich fast denselben Betrag: die Gesamtkosten für Ihre Stelle liegen bei 7.138,62 € im Monat.

Was Ihr persönliches Netto verändert

  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer – bei Steuerklasse 1 sind das hier rund 93,66 € im Monat.
  • Kinder: senken die Pflegeversicherung (ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte) und erhöhen über die Kinderfreibeträge den Soli-Freiraum.
  • Zusatzbeitrag: Jede 0,1 Punkte über oder unter 2,9 % ändern das Netto um 2,91 €.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden als sonstiger Bezug versteuert – oft mit höherem Abzug als das Monatsgehalt.

Einordnung: Was sind 5.900 € brutto?

5.900 € im Monat entsprechen bei 40 Wochenstunden einem Stundenlohn von 33,93 € (bei 39 Stunden 34,79 €). Der gesetzliche Mindestlohn 2026 von 13,90 € ergibt in Vollzeit rund 2.417 € – 5.900 € liegen 144 % darüber. Der Median der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag zuletzt bei 3.978 € brutto (Statistisches Bundesamt, April 2024); die Hälfte aller Vollzeitkräfte verdient also weniger als 5.900 €. Netto sind das in Steuerklasse 1 20,62 € pro Arbeitsstunde und 164,94 € pro Arbeitstag.

Oberhalb der Krankenversicherungsgrenze: Bei 5.900 € liegen 88 € über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 €). Für diesen Teil fallen keine KV- und PV-Beiträge an – die Abgabenquote sinkt mit steigendem Gehalt. Die Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr, entspricht 6.450 € im Monat) ist noch nicht erreicht – ein Wechsel in die PKV ist nicht möglich. Solidaritätszuschlag fällt in Steuerklasse 1 noch nicht an; die Freigrenze von 20.350 € Jahreslohnsteuer wird erst ab etwa 7.000 € brutto erreicht.

Steuerklasse 1 bei 5.900 € brutto

Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt Lebende ohne Kinder im Haushalt – die häufigste Klasse in Deutschland. Sie enthält den vollen Grundfreibetrag (12.348 €), den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale. Bei 5.900 € brutto zahlen Sie 1.040,66 € Lohnsteuer im Monat. Wer in Steuerklasse 1 mit Kind im Haushalt lebt und alleinerziehend ist, sollte Steuerklasse 2 beantragen: Der Entlastungsbetrag von 4.260 € bringt bei diesem Gehalt rund 116,25 € mehr netto im Monat.

Alle Grundwerte des Jahres 2026 – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze – finden Sie kompakt auf der Seite Zahlen des Jahres, Hintergründe zur Gehaltsabrechnung im Bereich Gehalt & Netto.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte nach den gesetzlichen Werten 2026 und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind Ihre Gehaltsabrechnung, der Steuerbescheid bzw. der Bescheid der zuständigen Stelle.