Bei den meisten Angestellten sind die Sozialabgaben der größere Posten auf der Gehaltsabrechnung – größer als die Lohnsteuer. 2026 gehen vom Brutto 21,15 % – Kinderlose 21,75 % – an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, und der Arbeitgeber zahlt noch einmal etwa denselben Betrag obendrauf. Dieser Beitrag listet alle Sätze, Grenzen und Sonderregeln des Jahres, zeigt an Beispielen, was das in Euro bedeutet, und erklärt, warum die Abgabenquote ab einem bestimmten Gehalt wieder sinkt.
Die vier Zweige und ihre Sätze 2026
| Versicherung | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Bemessungsgrenze/Monat |
|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung (GKV) | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | 7,3 % + 1,45 % | 7,3 % + 1,45 % | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (Sachsen 2,3 %) | 1,8 % (Sachsen 1,3 %) | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % | 8.450 € |
| Summe | 42,3 % | 21,15 % (kinderlos 21,75 %) | 21,15 % |
Die 42,3 % sind der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz, den das Bundesarbeitsministerium jedes Jahr im Bundesanzeiger bekanntgibt; aus ihm wird auch der Faktor F für Midijobs abgeleitet (2026: 0,6619). Gegenüber 2025 hat sich nur der durchschnittliche Zusatzbeitrag geändert – von 2,5 auf 2,9 % – und die Bemessungsgrenzen sind gestiegen.
„Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 101.400 Euro jährlich; in der gesetzlichen Krankenversicherung 69.750 Euro jährlich.“
Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 278), sinngemäß

Was das in Euro bedeutet
Für 3.500 € brutto (kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %, nicht Sachsen) zahlen Sie im Monat 306,25 € Krankenversicherung, 84,00 € Pflegeversicherung (2,4 % mit Kinderlosenzuschlag), 325,50 € Rentenversicherung und 45,50 € Arbeitslosenversicherung – zusammen 761,25 € oder 21,75 % des Bruttos. Der Arbeitgeber überweist zusätzlich 740,25 € (sein Anteil ohne Kinderlosenzuschlag). Die Stelle kostet den Betrieb damit 4.240,25 € im Monat. Wie sich die Abzüge auf Ihr Gehalt verteilen, zeigt der Brutto-Netto-Rechner – jede Zeile einzeln, mit Arbeitgeberkosten. Wo die Sozialabgaben auf der Abrechnung stehen und wie sie mit den Steuerzeilen zusammenspielen, erklärt der Beitrag Gehaltsabrechnung lesen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen: Warum Gutverdiener prozentual weniger zahlen
Beiträge werden nur bis zu einer Obergrenze berechnet. Wer mehr verdient, zahlt auf den Teil darüber nichts mehr – die Abgabenquote sinkt:
| Brutto/Monat | Sozialabgaben AN | Anteil am Brutto |
|---|---|---|
| 2.500 € | 543,75 € | 21,75 % |
| 5.000 € | 1.087,50 € | 21,75 % |
| 5.812,50 € (BBG KV/PV) | 1.264,22 € | 21,75 % |
| 7.000 € | 1.390,09 € | 19,9 % |
| 8.450 € (BBG RV/AV) | 1.543,79 € | 18,3 % |
| 10.000 € | 1.543,79 € | 15,4 % |
Ab 8.450 € bleibt der Betrag konstant bei 1.543,79 € – egal, ob Sie 9.000 oder 20.000 € verdienen. Seit 2025 gelten die Grenzen der Rentenversicherung bundeseinheitlich; die frühere Ost-West-Trennung ist entfallen. Die Grenze der Krankenversicherung (69.750 € im Jahr) ist nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze (77.400 €): Erst wer diese überschreitet, darf in die private Krankenversicherung wechseln.
Sonderregeln, die auf der Abrechnung auffallen
Pflegeversicherung: Kinder zählen
Seit Juli 2023 hängt der Beitrag zur Pflegeversicherung von der Kinderzahl ab. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Punkte mehr (Arbeitnehmeranteil 2,4 %); Eltern mit einem Kind den Normalsatz 1,8 %; ab dem zweiten Kind sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften (zwei Kinder 1,55 %, drei 1,3 %, vier 1,05 %, fünf und mehr 0,8 %) – solange die Kinder unter 25 sind. Bei 3.500 € brutto macht das zwischen 84 € (kinderlos) und 28 € (fünf Kinder) im Monat aus. Der Arbeitgeber braucht einen Nachweis über die Kinder; ohne ihn rechnet er mit dem Kinderlosenzuschlag.
Sachsen: Der Buß- und Bettag kostet 0,5 Punkte
Als die Pflegeversicherung 1995 eingeführt wurde, strichen alle Länder außer Sachsen den Buß- und Bettag als Feiertag, um die Arbeitgeber zu entlasten. Sachsen behielt den Feiertag – dafür tragen die Beschäftigten dort einen höheren Anteil: 2,3 % statt 1,8 %, der Arbeitgeber 1,3 % statt 1,8 %. Bei 3.500 € sind das 17,50 € weniger netto im Monat als im Rest der Republik.
Midijob: Weniger Beiträge zwischen 603,01 und 2.000 €
Im Übergangsbereich zahlen Beschäftigte reduzierte Beiträge, die vom Arbeitgeber aufgestockt werden – bei 1.000 € brutto nur rund 124 € statt 217,50 €. Die Rentenpunkte werden trotzdem aus dem vollen Brutto berechnet. Für Auszubildende gilt die Regel nicht.
Minijob: 603 € und die Rentenversicherung
Bis 603 € im Monat zahlt der Arbeitnehmer keine Beiträge – außer 3,6 % Rentenversicherung (Differenz zum Arbeitgeber-Pauschalbeitrag von 15 %), von der man sich auf Antrag befreien lassen kann. Der Verzicht spart bei 603 € 21,71 € im Monat, kostet aber Rentenzeiten und den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Was Sie für die Beiträge bekommen
- Krankenversicherung: Behandlung, Krankengeld ab der 7. Woche (70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos – nachrechnen im Krankengeld-Rechner), Familienversicherung für Partner ohne Einkommen und Kinder.
- Pflegeversicherung: Pflegegeld und Sachleistungen bei Pflegegrad 2 bis 5, Zuschuss zum Heim.
- Rentenversicherung: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Reha, Hinterbliebenenrente. 2026 bringt ein Jahr mit 3.500 € brutto rund 0,83 Entgeltpunkte (42.000 € ÷ vorläufiges Durchschnittsentgelt 50.493 €) – etwa 34 € Monatsrente auf Lebenszeit.
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld I (60 bzw. 67 % des pauschalierten Nettos) nach zwölf Beitragsmonaten, Kurzarbeitergeld, Weiterbildung.
Was die Abgaben nicht senkt – und was doch
Die Steuerklasse ändert an den Sozialabgaben nichts, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge ebenfalls nicht. Beeinflussen lässt sich die Summe nur über die Bemessungsgrundlage: Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge ist bis 4 % der Rentenversicherungs-Bemessungsgrenze (2026: 4.056 € im Jahr, 338 € im Monat) beitragsfrei – spart bei 3.500 € rund 73 € Sozialabgaben und zusätzlich Lohnsteuer, mindert aber die spätere gesetzliche Rente und das Krankengeld. Sachbezüge bis 50 € im Monat, Jobtickets und Diensträder sind ebenfalls beitragsfrei. Und die Wahl der Krankenkasse: Zwischen 2,18 und 4,39 % Zusatzbeitrag liegen bei 3.500 € brutto 38,68 € Beitrag im Monat (netto rund 27 €, weil die Lohnsteuer einen Teil ausgleicht). Alle Grenzwerte 2026 auf einer Seite: Zahlen des Jahres.
