Krankengeld 2026: Höhe, Dauer, Berechnung – was ab der 7. Woche gilt

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber, dann die Kasse – und spürbar weniger. Die Rechnung 2026 und die Regeln der 78 Wochen.

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, dann übernimmt die Krankenkasse – und zahlt spürbar weniger. Krankengeld ersetzt nicht das Gehalt, sondern 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos, gedeckelt bei 135,63 € pro Tag und gekürzt um die eigenen Sozialversicherungsbeiträge. Für die meisten Angestellten bleiben damit 75 bis 80 % des bisherigen Nettos. Dieser Ratgeber erklärt die Berechnung 2026 im Detail, die Dauer von 78 Wochen und ihre Tücken, die Beiträge, die vom Krankengeld abgehen, und was man während des Bezugs beachten muss.

Wer bekommt Krankengeld – und ab wann

Anspruch haben pflichtversicherte Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte mit Krankengeldanspruch (Selbstständige nur mit Wahlerklärung), wenn sie arbeitsunfähig sind oder stationär behandelt werden (§ 44 SGB V). Für Beschäftigte beginnt es nach dem Ende der Entgeltfortzahlung – sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, also ab dem 43. Tag. Wer bei Beginn der Krankheit noch keine vier Wochen im Betrieb ist, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung; das Krankengeld beginnt dann sofort. Privatversicherte brauchen eine Krankentagegeldversicherung; Minijobber und Familienversicherte haben keinen Anspruch. Arbeitslose erhalten Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, Bezieher von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) keines – ihre Leistung läuft weiter.

Die Berechnung 2026

Drei Rechenschritte nach § 47 SGB V, jeweils pro Kalendertag (Monat = 30 Tage):

  1. Regelentgelt: das regelmäßige Bruttoentgelt des letzten abgerechneten Monats vor der Arbeitsunfähigkeit, geteilt durch 30 – höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € → 193,75 € pro Tag). Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate werden durch 360 geteilt und hinzugerechnet.
  2. Brutto-Krankengeld: 70 % des Regelentgelts – aber höchstens 90 % des Nettoentgelts (Netto ÷ 30). Der niedrigere Wert gilt. Der Höchstbetrag 2026 beträgt 135,63 € pro Tag (70 % von 193,75 €), also 4.068,75 € im Monat.
  3. Abzüge: Vom Brutto-Krankengeld zieht die Kasse Ihre Anteile an Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,8 %, Kinderlose 2,4 %, Sachsen 2,3 %) ab – zusammen 12,4 bis 13,0 %. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an, Lohnsteuer auch nicht.

„Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 vom Hundert des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.“

§ 47 Abs. 1 SGB V

Krankengeld 2026 bei 2.500, 3.500, 5.000 und 8.000 Euro brutto: Netto-Krankengeld im Monat gegenüber bisherigem Nettogehalt, Steuerklasse 1
Bei mittleren Gehältern greift die 90-%-Netto-Grenze, ab rund 7.700 € brutto (Klasse 1) der Höchstbetrag.
Brutto/Monat (Klasse 1, kinderlos) Netto bisher maßgebliche Grenze Brutto-Krankengeld/Tag Netto-Krankengeld/Monat Anteil am bisherigen Netto
2.500 € 1.768,92 € 90 % Netto 53,07 € 1.385,08 € 78,3 %
3.500 € 2.333,25 € 90 % Netto 70,00 € 1.826,93 € 78,3 %
5.000 € 3.130,09 € 90 % Netto 93,90 € 2.450,86 € 78,3 %
8.000 € 4.679,96 € Höchstbetrag 135,63 € 3.539,94 € 75,6 %

Alle Werte 2026 mit Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer; die eigene Rechnung mit Steuerklasse, Kindern und Einmalzahlungen liefert der Krankengeld-Rechner, das bisherige Netto der Brutto-Netto-Rechner. Auffällig: Bei mittleren Gehältern bleiben konstant 78 % des Nettos (90 % minus 13 % Abzüge); erst wenn 90 % des Tagesnettos über 135,63 € liegen – in Steuerklasse 1 ab rund 7.700 € brutto –, greift der Höchstbetrag, und der Anteil sinkt mit jedem weiteren Euro Gehalt.

Dauer: 78 Wochen in drei Jahren – und was mitzählt

Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 48 SGB V). Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden angerechnet – die Kasse zahlt also maximal 72 Wochen. Tritt eine andere Krankheit hinzu, während die erste noch besteht, verlängert sich der Anspruch nicht. Eine neue Krankheit nach Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit löst einen neuen Anspruch aus. Nach Ablauf der 78 Wochen endet das Krankengeld („Aussteuerung“), auch wenn die Krankheit weiter besteht; wie es dann weitergeht, erklärt der Beitrag Krankengeld: 78 Wochen und dann?. Für dieselbe Krankheit gibt es in einem neuen Dreijahreszeitraum wieder Krankengeld, wenn dazwischen mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit bestand und der Versicherte erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand.

Lückenlos krankschreiben lassen

Der Anspruch besteht nur, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen ausgestellt sein (§ 46 SGB V); Samstage gelten dabei nicht als Werktage. Wer die Bescheinigung erst zwei Tage später holt, verliert für die Lücke das Krankengeld – und im schlimmsten Fall die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch. Seit 2023 übermittelt die Praxis die Bescheinigung elektronisch an die Kasse (eAU); die Terminvereinbarung bleibt Sache des Versicherten. Die Krankenkasse zahlt in der Regel im Nachhinein für Zeiträume, die durch Bescheinigungen belegt sind – oft mit zwei bis drei Wochen Verzögerung; bei Liquiditätsproblemen kann ein Vorschuss beantragt werden.

Beiträge und Ansprüche während des Bezugs

  • Rentenversicherung: Die Kasse zahlt Beiträge auf 80 % des Regelentgelts – die Zeit zählt als Pflichtbeitragszeit mit reduzierten Punkten.
  • Arbeitslosenversicherung: ebenfalls beitragspflichtig; Krankengeldzeiten begründen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Krankenversicherung: beitragsfrei, Mitgliedschaft bleibt bestehen.
  • Urlaub: entsteht weiter, verfällt bei Dauerkrankheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
  • Kündigungsschutz: Krankheit schützt nicht vor Kündigung, erschwert sie aber (krankheitsbedingte Kündigung nur mit negativer Prognose); der Krankengeldanspruch bleibt nach einer Kündigung bestehen.
Zeitstrahl Krankengeld: 6 Wochen Entgeltfortzahlung, ab Tag 43 Krankengeld, 78 Wochen Höchstdauer in 3 Jahren, danach Aussteuerung, Arbeitslosengeld nach Paragraf 145 oder Erwerbsminderungsrente
78 Wochen inklusive Entgeltfortzahlung – danach endet das Krankengeld, auch wenn die Krankheit bleibt.

Steuer, Nebenverdienst, Reha

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres, weshalb nach längerer Krankheit eine Nachzahlung droht – Details im Beitrag Krankengeld und Steuer. Arbeiten ist während des Bezugs nur zulässig, wenn es der Genesung nicht entgegensteht und die Kasse informiert ist; Einkommen aus einer Tätigkeit, die vor der Arbeitsunfähigkeit schon bestand, wird nicht angerechnet. Die Kasse kann zur Reha auffordern (§ 51 SGB V) – wer nicht mitwirkt, verliert das Krankengeld; ein Reha-Antrag kann sich außerdem in einen Rentenantrag umwandeln, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt wird. Während der Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld statt Krankengeld.

Kurz gesagt

Ab Tag 43: 70 % brutto, maximal 90 % netto, höchstens 135,63 € pro Tag, abzüglich rund 13 % Sozialabgaben – bei mittleren Gehältern rund 78 % des bisherigen Nettos. 78 Wochen in drei Jahren, lückenlose Bescheinigungen, Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung.

Lena Hoffmann
Lena Hoffmann

Schreibt auf Nettoradar über Sozialleistungen – mit den amtlichen Werten des Jahres und nachrechenbaren Beispielen.

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