Steuerklassen 2026 erklärt: Welche Klasse für wen – und was sie beim Netto ausmacht

Sechs Steuerklassen, ein Grundsatz: Sie verändern die Vorauszahlung, nicht die Jahressteuer – außer bei Elterngeld und Krankengeld.

Die Steuerklasse entscheidet nicht, wie viel Steuern Sie im Jahr zahlen – sie entscheidet, wie viel davon jeden Monat vom Gehalt einbehalten wird. Das klingt nach einem Detail, hat aber sehr praktische Folgen: für den Kontostand am Monatsende, für Elterngeld und Krankengeld, für die Frage, ob im nächsten Frühjahr eine Nachzahlung ins Haus steht. Dieser Ratgeber erklärt alle sechs Steuerklassen mit den Werten 2026, zeigt an konkreten Beträgen, was die Wahl ausmacht, und sagt, wann ein Wechsel sinnvoll ist.

Nettogehalt bei 3.500 Euro brutto in den Steuerklassen 1 bis 6 (2026)
Gleiches Brutto, sechs verschiedene Nettobeträge: 3.500 € in den Steuerklassen 1 bis 6 (2026, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %).

Warum es Steuerklassen überhaupt gibt

Die Einkommensteuer wird eigentlich erst nach Jahresende berechnet – auf das gesamte Einkommen, mit allen Freibeträgen. Damit der Staat nicht zwölf Monate auf sein Geld wartet, zieht der Arbeitgeber eine Vorauszahlung ein: die Lohnsteuer. Die Steuerklasse ist die Anweisung an die Lohnabrechnung, welche Freibeträge dabei schon berücksichtigt werden dürfen. Sie steht in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), die das Finanzamt an den Arbeitgeber übermittelt.

„Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht.“

§ 38b Abs. 1 Einkommensteuergesetz

Daraus folgt der wichtigste Satz dieses Textes: Die Steuerklasse verändert die Vorauszahlung, nicht die Steuerschuld. Wer unterjährig zu wenig zahlt, zahlt nach; wer zu viel zahlt, bekommt es zurück. Echte Unterschiede entstehen nur dort, wo Leistungen vom Nettolohn abhängen – dazu unten mehr.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

Klasse Für wen Grundfreibetrag 2026 Besonderheit
1 Ledige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende, Verwitwete (ab dem zweiten Jahr) 12.348 € Standardfall; alle Pauschbeträge enthalten
2 Alleinerziehende mit Kind im Haushalt 12.348 € plus Entlastungsbetrag 4.260 € (+240 € je weiteres Kind)
3 Verheiratete/Verpartnerte, Partner in Klasse 5 oder ohne Einkommen; Verwitwete im Todesjahr und Folgejahr 24.696 € doppelter Grundfreibetrag, Splittingtarif
4 Verheiratete/Verpartnerte, beide berufstätig 12.348 € wie Klasse 1; optional mit Faktor
5 Verheiratete/Verpartnerte, Partner in Klasse 3 0 € keine Freibeträge, höchster Abzug
6 Zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis 0 € keine Pauschbeträge

Klasse 1, 2 und 4 rechnen mit dem Grundtarif; Klasse 3 mit dem Splittingtarif und dem doppelten Grundfreibetrag. Klasse 5 und 6 enthalten weder Grundfreibetrag noch Arbeitnehmer-Pauschbetrag – deshalb ist der Abzug dort auch bei kleinen Gehältern sofort spürbar.

Was die Steuerklasse in Euro ausmacht

Für ein Bruttogehalt von 3.500 € im Monat (gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer, keine Kinder außer in Klasse 2) ergeben sich 2026 folgende Nettobeträge – gerechnet mit dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums:

Steuerklasse Lohnsteuer/Monat Netto/Monat Differenz zu Klasse 1
1 405,50 € 2.333,25 €
2 311,00 € 2.448,75 € +115,50 €
3 110,16 € 2.628,59 € +295,34 €
4 405,50 € 2.333,25 € 0 €
5 779,33 € 1.959,42 € −373,83 €
6 822,33 € 1.916,42 € −416,83 €

Die Spanne zwischen Klasse 3 und Klasse 6 beträgt bei diesem Gehalt über 700 € im Monat. Die Sozialabgaben von 761,25 € sind dabei in jeder Klasse gleich – sie hängen nur vom Brutto ab, nicht von der Steuerklasse. Wer die Zahlen für sein eigenes Gehalt sehen will, findet sie im Brutto-Netto-Rechner, der unter jedem Ergebnis alle sechs Klassen nebeneinanderstellt.

Wer welche Steuerklasse bekommt

Ledige und Alleinstehende

Wer nicht verheiratet ist, bekommt automatisch Klasse 1. Eine Wahl gibt es nur in eine Richtung: Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und für dieses Kindergeld erhalten, können Steuerklasse 2 beantragen. Der Entlastungsbetrag senkt die Lohnsteuer bei 3.500 € brutto um rund 95 € im Monat.

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner

Nach der Heirat stuft das Finanzamt beide automatisch in Klasse 4 ein. Paare können stattdessen die Kombination 3/5 wählen oder Klasse 4 mit Faktor beantragen. Welche Variante wann sinnvoll ist, hängt vom Einkommensverhältnis ab – die Details mit Rechenbeispielen stehen im Beitrag Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor. Kurz gesagt: 3/5 verschiebt Netto zum Besserverdienenden, 4/4 mit Faktor verteilt fair und vermeidet Nachzahlungen.

Mehrere Jobs

Nur ein Arbeitsverhältnis kann die Klassen 1 bis 5 nutzen. Jeder weitere sozialversicherungspflichtige Job läuft über Steuerklasse 6 – mit dem höchsten Abzug, weil alle Freibeträge bereits im Hauptjob verbraucht sind. Ein Minijob bis 603 € fällt nicht darunter; er wird pauschal versteuert.

Verwitwete

Im Jahr des Todes und im folgenden Kalenderjahr gilt das sogenannte Witwensplitting: Der überlebende Partner bleibt in Klasse 3 (bzw. wechselt dorthin). Ab dem übernächsten Jahr gilt Klasse 1 – oder 2, wenn Kinder im Haushalt leben.

Ablauf Steuerklassenwechsel 2026 in vier Schritten
Der Wechsel dauert wenige Minuten über ELSTER und gilt ab dem Folgemonat.

Steuerklasse wechseln: Fristen und Ablauf 2026

Seit 2020 dürfen Ehepaare die Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln – die frühere Beschränkung auf einen Wechsel ist entfallen. Der Antrag läuft über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“, am einfachsten in Mein ELSTER; beide Partner müssen unterschreiben bzw. authentifizieren. Der Wechsel gilt ab dem Monat, der auf den Antrag folgt. Wer den Wechsel für das gesamte Jahr rückwirkend wirken lassen will, erreicht das nur über die Einkommensteuererklärung – die Lohnabrechnung selbst wird nicht rückwirkend korrigiert.

  1. Einkommen beider Partner für das laufende Jahr realistisch schätzen – inklusive Sonderzahlungen.
  2. Kombinationen im Rechner vergleichen: gemeinsames Netto pro Monat und voraussichtliche Nachzahlung.
  3. Antrag in Mein ELSTER stellen (Formulare → Lohnsteuer → Steuerklassenwechsel); Papierformular beim Finanzamt ist weiterhin möglich.
  4. Nächste Gehaltsabrechnung prüfen: Die neue Klasse steht oben im Kopfbereich neben „StKl“.

Für Klasse 2 und für den Faktor bei 4/4 läuft der Antrag über das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ (Hauptvordruck plus Anlage Kinder bzw. Faktorverfahren). Der Faktor gilt seit 2020 für zwei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

Wo die Steuerklasse wirklich Geld kostet: Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld werden vom Nettoentgelt berechnet. Hier ist die Steuerklasse kein Vorschuss mehr, sondern bares Geld – der Unterschied wird nie über die Steuererklärung ausgeglichen. Das wichtigste Beispiel: Wer vor der Geburt eines Kindes von Klasse 5 in Klasse 3 wechselt, erhöht das Elterngeld um mehrere hundert Euro im Monat. Die Elterngeldstelle akzeptiert die neue Klasse allerdings nur, wenn sie in mindestens sieben der zwölf Monate vor dem Mutterschutz gegolten hat – der Wechsel muss also früh im Jahr vor der Geburt erfolgen. Ähnlich beim Krankengeld: 90 % des Nettos in Klasse 3 sind deutlich mehr als 90 % des Nettos in Klasse 5.

Häufige Irrtümer

  • „In Klasse 3 zahle ich weniger Steuern.“ Nein – nur weniger Lohnsteuer im Monat. Die Jahressteuer ist bei Zusammenveranlagung identisch, egal ob 3/5 oder 4/4.
  • „Klasse 5 lohnt sich nie.“ Für das Paar als Ganzes ist 3/5 sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient und das Paar unterjährig Liquidität braucht. Für die Person in Klasse 5 ist es dann aber wichtig, dass die Nachzahlung gemeinsam getragen wird.
  • „Die Steuerklasse ändert die Sozialabgaben.“ Nein. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hängen nur vom Brutto und den Beitragsbemessungsgrenzen ab.
  • „Kinder senken die Lohnsteuer.“ Kinderfreibeträge wirken im Lohnsteuerabzug nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die eigentliche Entlastung kommt über das Kindergeld oder – bei höheren Einkommen – über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung.

Fazit: Drei Fragen vor der Wahl

Erstens: Bin ich verheiratet oder alleinerziehend? Nur dann gibt es überhaupt eine Wahl. Zweitens: Brauche ich absehbar Elterngeld oder Krankengeld? Dann zählt das Netto der betroffenen Person, nicht das des Paares. Drittens: Kann ich eine Nachzahlung im Frühjahr verkraften? Wenn nicht, ist 4/4 mit Faktor die sicherste Variante. Alle Grundwerte des Jahres – Grundfreibetrag, Entlastungsbetrag, Beitragsbemessungsgrenzen – sind auf der Seite Zahlen des Jahres 2026 zusammengefasst.

Tobias Kern
Tobias Kern

Schreibt auf Nettoradar über Gehalt & Netto – mit den amtlichen Werten des Jahres und nachrechenbaren Beispielen.

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