3.500 € im Monat – ist das ein guter Stundenlohn? Das hängt von einer Zahl ab, die in den meisten Verträgen fehlt: den tatsächlichen Stunden. Bei 40 Wochenstunden sind 3.500 € genau 20,13 € pro Stunde, bei 35 Stunden 23,00 €. Dieser Beitrag erklärt die einzige richtige Umrechnungsformel, zeigt den Stundenlohn für typische Gehälter, ordnet den Mindestlohn 2026 von 13,90 € ein und rechnet, was eine Arbeitsstunde nach Steuern und Abgaben wert ist.
Die Formel: Wochenstunden × 4,348
Ein Monat hat weder vier Wochen noch 30 Tage – er hat im Durchschnitt 4,348 Wochen (365 ÷ 7 ÷ 12 = 4,3452; mit Schaltjahren 4,348). Daraus folgt:
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,348)
Bei 40 Wochenstunden sind das 173,9 Monatsstunden, bei 39 Stunden 169,6, bei 38,5 Stunden (Metall, Chemie) 167,4, bei 35 Stunden 152,2. Die Faustformel „× 4“ liegt um acht Prozent daneben und macht aus 20,13 € rechnerisch 21,88 € – der häufigste Fehler in Gehaltsvergleichen und Stellenanzeigen. Tarifverträge und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwenden den Faktor 4,348 (oder 13 ÷ 3 = 4,333 auf Quartalsbasis, was denselben Wert ergibt).
| Monatsbrutto | 40 Std./Woche | 39 Std./Woche | 38,5 Std./Woche | 35 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.417 € (Mindestlohn) | 13,90 € | 14,25 € | 14,44 € | 15,88 € | 18,53 € |
| 2.500 € | 14,38 € | 14,74 € | 14,93 € | 16,43 € | 19,17 € |
| 3.000 € | 17,25 € | 17,69 € | 17,92 € | 19,71 € | 23,00 € |
| 3.500 € | 20,13 € | 20,64 € | 20,91 € | 23,00 € | 26,83 € |
| 4.000 € | 23,00 € | 23,59 € | 23,89 € | 26,28 € | 30,67 € |
| 5.000 € | 28,75 € | 29,48 € | 29,87 € | 32,85 € | 38,33 € |
| 6.000 € | 34,50 € | 35,38 € | 35,84 € | 39,42 € | 46,00 € |
Der Stundenrechner rechnet beliebige Kombinationen in beide Richtungen – Gehalt zu Stundenlohn und Stundenlohn zu Gehalt.

Mindestlohn 2026: 13,90 € – und 14,60 € ab 2027
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde; zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € – so hat es die Mindestlohnkommission am 27. Juni 2025 beschlossen. In Vollzeit (40 Stunden) entspricht das 2.417 € bzw. 2.539 € brutto im Monat. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten über 18 – auch Minijobber, Praktikanten nach drei Monaten, Rentner, Saisonkräfte. Ausgenommen sind Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktika, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und ehrenamtlich Tätige. In einigen Branchen gelten höhere Branchenmindestlöhne (Pflege, Bau, Gebäudereinigung, Dachdecker, Elektrohandwerk) – sie werden per Verordnung allgemeinverbindlich und liegen alle über 13,90 €.
„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“
§ 1 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Beim Mindestlohn zählt jede Arbeitsstunde – auch Umkleide- und Wegezeiten im Betrieb, Bereitschaftsdienst und angeordnete Überstunden. Zulagen, die eine besondere Leistung abgelten (Schmutz, Nacht, Gefahr), dürfen nicht angerechnet werden; ein 13. Monatsgehalt nur, wenn es monatlich anteilig ausgezahlt wird. Wer Stunden auf ein Arbeitszeitkonto bucht, muss sie spätestens nach zwölf Monaten ausgleichen. Die Minijob-Grenze hängt direkt am Mindestlohn: 2026 sind es 603 €, ab 2027 rechnerisch 633 € – Einzelheiten im Ratgeber Minijob 2026.
Was eine Stunde netto wert ist
Der Bruttostundenlohn sagt wenig über das, was ankommt. Für 40 Wochenstunden in Steuerklasse 1 (Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos, ohne Kirche) ergibt sich 2026:
| Monatsbrutto | Stundenlohn brutto | Monatsnetto | Stundenlohn netto | Nettoanteil |
|---|---|---|---|---|
| 2.417 € (Mindestlohn) | 13,90 € | 1.721 € | 9,90 € | 71 % |
| 3.000 € | 17,25 € | 2.054 € | 11,81 € | 68 % |
| 3.500 € | 20,13 € | 2.333 € | 13,42 € | 67 % |
| 4.000 € | 23,00 € | 2.606 € | 14,98 € | 65 % |
| 5.000 € | 28,75 € | 3.130 € | 18,00 € | 63 % |
| 6.000 € | 34,50 € | 3.642 € | 20,94 € | 61 % |
Beim Mindestlohn bleiben von 13,90 € rund 9,90 € netto pro Stunde; bei 3.500 € brutto von 20,13 € rund 13,42 €. Eine Gehaltserhöhung von 1 € pro Stunde bringt bei mittlerem Gehalt etwa 55 Cent netto – die Progression frisst fast die Hälfte. Alle Zwischenwerte liefert der Brutto-Netto-Rechner; die Seite 3.500 € brutto in netto zeigt Stunden- und Tagesnetto direkt an.
Stundenlohn zu Gehalt: die Gegenrichtung
Wer nach Stunden bezahlt wird, rechnet umgekehrt: Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,348. 18 € × 30 Stunden × 4,348 = 2.348 €. Die monatliche Auszahlung schwankt trotzdem, weil Monate 19 bis 23 Arbeitstage haben – wer nach tatsächlichen Stunden abgerechnet wird, bekommt im Februar weniger als im März. Viele Verträge legen deshalb ein „verstetigtes“ Monatsentgelt fest und führen ein Arbeitszeitkonto. Für Vergleiche mit Vollzeit-Angeboten rechnen Sie den Stundenlohn auf 40 Stunden hoch: 18 € entsprechen 3.130 € Vollzeit-Brutto.

Sonderfälle
- Teilzeit: Der Stundenlohn muss dem einer Vollzeitkraft entsprechen (§ 4 TzBfG) – wer für 20 Stunden 1.500 € bekommt, hat 17,25 € pro Stunde und darf nicht schlechter gestellt sein als Kollegen in Vollzeit mit gleicher Tätigkeit.
- Überstunden: Werden mit dem regulären Stundenlohn vergütet, sofern kein Zuschlag vereinbart ist. Bei 3.500 € und 40 Stunden ist eine Überstunde 20,13 € brutto wert – Einzelheiten im Beitrag Überstunden: Anspruch, Zuschlag, Ausgleich.
- Jahresgehalt: Bei 13 oder 14 Gehältern zunächst durch 12 teilen, dann durch die Monatsstunden – 52.000 € bei 13 Gehältern sind 4.333 € im Monat und 24,92 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden.
- Selbstständige: Der Stundensatz muss Sozialversicherung, Urlaub, Krankheit, Ausfallzeiten und Betriebskosten enthalten – als Faustregel das 2,5- bis 3-Fache des vergleichbaren Angestellten-Stundenlohns.
Kurz gesagt
Gehalt ÷ (Wochenstunden × 4,348) – nie „× 4“. 3.500 € bei 40 Stunden sind 20,13 € brutto und 13,42 € netto. Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 €, 2027 sind es 14,60 €; in Vollzeit 2.417 bzw. 2.539 € im Monat.
