Minijob 2026: 603-Euro-Grenze, Stunden, Rente, Steuern – alles, was gilt

603 € im Monat, 43 Stunden beim Mindestlohn, 3,6 % Rente – die Regeln des Minijobs 2026 ohne Halbwahrheiten.

Der Minijob ist die meistgenutzte Beschäftigungsform in Deutschland – über sieben Millionen Menschen haben einen. Und trotzdem kursieren dazu mehr Halbwahrheiten als zu jedem anderen Thema der Gehaltswelt: „steuerfrei“, „ohne Rechte“, „bringt nichts für die Rente“. Dieser Ratgeber sortiert die Regeln 2026: die 603-Euro-Grenze, die maximale Stundenzahl beim Mindestlohn, was Arbeitgeber und Beschäftigte abführen, welche Rechte gelten und was sich 2027 ändert.

Die Grenze 2026: 603 Euro – und warum sie jedes Jahr steigt

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, berechnet als Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit 13,90 € Mindestlohn ergibt das für 2026 603 € im Monat (2025: 556 €). Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Entgelt – die Jahresgrenze liegt bei 7.236 €. Schwankt der Verdienst, wird der Durchschnitt betrachtet; ein unvorhersehbares Überschreiten (Krankheitsvertretung, unerwarteter Auftrag) ist in bis zu zwei Monaten im Jahr erlaubt, dann bis zum Doppelten der Grenze (1.206 €).

„Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt wird.“

§ 8 Abs. 1 und 1a SGB IV (verkürzt)

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €; die Minijob-Grenze wird dann rechnerisch bei 633 € liegen. Wer heute knapp unter 603 € arbeitet, bleibt also auch nächstes Jahr im Minijob, solange die Stunden gleich bleiben – der Verdienst darf mit dem Mindestlohn wachsen.

Wie viele Stunden sind drin?

Beim Mindestlohn von 13,90 € sind 603 € genau 43,38 Stunden im Monat, also rund zehn pro Woche. Wer mehr pro Stunde bekommt, darf entsprechend weniger arbeiten: bei 15 € sind es 40,2 Stunden, bei 20 € nur noch 30,15. Die Stundenzahl ist keine gesetzliche Grenze – die Grenze ist das Geld. Achtung bei Überstunden und Zuschlägen: Sie zählen zum Entgelt und können den Minijob unbemerkt in einen Midijob verwandeln.

Stundenlohn Maximale Stunden/Monat Stunden/Woche (÷ 4,348)
13,90 € (Mindestlohn) 43,4 10,0
15,00 € 40,2 9,2
17,50 € 34,5 7,9
20,00 € 30,2 6,9
25,00 € 24,1 5,5

Aus Stunden und Stundenlohn den Monatsverdienst zu rechnen – und umgekehrt – erledigt der Stundenrechner im Reiter „Stundenlohn ↔ Gehalt“.

Minijob 2026: 603 Euro Grenze, 43,4 Stunden beim Mindestlohn, 7.236 Euro Jahresgrenze, 3,6 Prozent Rentenbeitrag
Die vier Zahlen des Minijobs 2026: Monatsgrenze, Stunden zum Mindestlohn, Jahresgrenze, Arbeitnehmerbeitrag zur Rente.

Was der Arbeitgeber zahlt – und was Sie

Der Minijob ist für Beschäftigte fast abgabenfrei, für Arbeitgeber nicht. Die Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) erhält vom Arbeitgeber pauschal:

  • 15 % Rentenversicherung (Privathaushalte: 5 %)
  • 13 % Krankenversicherung, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist (Privathaushalte: 5 %)
  • 2 % Pauschsteuer, sofern nicht nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird
  • Umlagen für Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) sowie die Insolvenzgeldumlage – zusammen rund 1,5 %

Rund 31 % Nebenkosten also – ein Minijob mit 603 € kostet den Arbeitgeber etwa 790 €. Der Beschäftigte selbst zahlt nur eines: 3,6 % Rentenversicherung als Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz (18,6 %) und der Arbeitgeberpauschale. Bei 603 € sind das 21,71 € im Monat. Von dieser Pflicht kann man sich befreien lassen – ob das klug ist, rechnet der Beitrag Minijob-Rentenversicherung: befreien lassen oder nicht? vor. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für den Minijobber nicht an – er erwirbt daraus aber auch keine eigenen Ansprüche; der Krankenschutz muss anderweitig bestehen (Familienversicherung, Hauptjob, Studium, Rente).

Steuern: Pauschal oder nach Lohnsteuerkarte?

Zwei Wege stehen dem Arbeitgeber offen. Bei der Pauschsteuer von 2 % (nur möglich, wenn er den 15-%-Rentenbeitrag zahlt) ist der Minijob für Sie steuerlich erledigt: Er taucht in keiner Steuererklärung auf, kein Progressionsvorbehalt, nichts. Bei der Abrechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen gilt Ihre Steuerklasse – in Klasse 1 bis 4 fällt bei 603 € keine Lohnsteuer an, in Klasse 5 oder 6 (Minijob neben einem Hauptjob mit anderer Klasse) dagegen schon. In den meisten Fällen ist die Pauschsteuer die bessere Wahl, und die meisten Arbeitgeber wählen sie; Sie können sie aber nicht erzwingen. Was gilt, wenn der Minijob neben einem Vollzeitjob läuft, erklärt der Beitrag Minijob neben dem Hauptjob.

Gleiche Rechte wie alle Beschäftigten

Ein Minijob ist ein normales Arbeitsverhältnis in Teilzeit. Es gelten:

  • Mindestlohn 13,90 € – auch in Privathaushalten.
  • Bezahlter Urlaub: bei zwei Arbeitstagen pro Woche mindestens 8 Tage im Jahr (24 Werktage × 2 ÷ 6); Details im Beitrag Urlaubsanspruch berechnen.
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit für sechs Wochen und an Feiertagen, an denen sonst gearbeitet worden wäre.
  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz ab sechs Monaten in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeit-Äquivalenten; gesetzliche Kündigungsfristen.
  • Mutterschutz und Elternzeit, Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit den wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz).

Arbeitgeber, die Minijobber „auf Abruf“ ohne feste Stunden beschäftigen, müssen wissen: Ohne vereinbarte Wochenarbeitszeit gelten 20 Stunden als vereinbart (§ 12 TzBfG) – bei 13,90 € wären das 1.209 € und damit kein Minijob mehr. Ein schriftlicher Vertrag mit fester Stundenzahl schützt beide Seiten.

Sonderfälle

Mehrere Minijobs

Ohne Hauptjob dürfen mehrere Minijobs nebeneinander laufen – aber nur, solange die Summe 603 € nicht übersteigt. Darüber werden alle zusammen sozialversicherungspflichtig, im Übergangsbereich mit den reduzierten Beiträgen des Midijobs.

Minijob und Arbeitslosengeld

Beim Arbeitslosengeld I bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, darüber wird der Nebenverdienst abgezogen; die Arbeitszeit muss unter 15 Wochenstunden bleiben. Beim Bürgergeld (seit Juli 2026: Grundsicherungsgeld) gelten eigene Freibeträge (100 € plus 20 % des darüber liegenden Einkommens bis 520 €, darüber 30 %).

Minijob als Rentner oder Student

Rentner können unbegrenzt hinzuverdienen; der Minijob ist die einfachste Form, weil er bei Pauschsteuer nicht in der Steuererklärung erscheint. Studierende bleiben familien- oder studentisch versichert; Werkstudenten mit mehr als 603 € fallen unter die Werkstudentenregel (nur Rentenversicherung). Für Schüler unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Kurzfristige Beschäftigung

Nicht zu verwechseln: Die kurzfristige Beschäftigung (bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) ist unabhängig vom Verdienst sozialversicherungsfrei, aber voll steuerpflichtig – typisch für Erntehelfer und Saisonkräfte.

Was ein Minijob mit 603 Euro kostet: Arbeitgeber 790 Euro, Beschäftigter 21,71 Euro Rentenbeitrag, netto 581,29 Euro
Für Beschäftigte fast abgabenfrei, für Arbeitgeber rund 31 % Nebenkosten (2026).

Wann der Minijob die falsche Wahl ist

Wer dauerhaft auf ein Einkommen angewiesen ist, sollte den Minijob nicht als Dauerlösung sehen: keine Arbeitslosenversicherung, kein Krankengeld, kaum Rentenansprüche. Ein Midijob mit 800 € brutto kostet den Beschäftigten 2026 nur 61 € Sozialabgaben – bringt aber vollen Versicherungsschutz und Rentenpunkte aus dem vollen Entgelt. Rechnen Sie beide Varianten im Brutto-Netto-Rechner durch; der Übergangsbereich ist dort bereits eingebaut.

Kurz gesagt

603 € im Monat, 7.236 € im Jahr, 43 Stunden beim Mindestlohn. Der Arbeitgeber zahlt rund 31 % Pauschalen, Sie 3,6 % Rente – oder null nach Befreiung. Alle Arbeitnehmerrechte gelten. Ab 2027: 633 €.

Lena Hoffmann
Lena Hoffmann

Schreibt auf Nettoradar über Job & Arbeitsvertrag – mit den amtlichen Werten des Jahres und nachrechenbaren Beispielen.

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