Rente brutto netto berechnen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuer – was von 1.500 € Rente bleibt

12,35 % gehen an Kranken- und Pflegekasse, die Steuer kommt einmal im Jahr – was vom Rentenbescheid auf dem Konto ankommt, Schritt für Schritt.

Die Rente aus dem Bescheid ist ein Bruttobetrag. Davon gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab – bei gesetzlich Versicherten 2026 zusammen 12,35 % – und ab einer gewissen Höhe Einkommensteuer, die niemand automatisch einbehält. Von 1.500 € Bruttorente bleiben so 1.314,75 €, bei Kinderlosen 1.305,75 €, und wer 2026 in Rente geht, zahlt auf diese Rente noch rund 5 € Steuer im Monat. Dieser Beitrag rechnet die Nettorente Schritt für Schritt für 1.000 bis 3.000 € vor, erklärt die Sonderregeln für Privatversicherte, freiwillig Versicherte und Betriebsrenten und zeigt, wann eine Steuererklärung Pflicht wird.

Schritt 1: Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert war (9/10-Regel), ist als Rentner pflichtversichert in der KVdR. Der Beitrag: 7,3 % (halber allgemeiner Beitragssatz von 14,6 %) plus der halbe Zusatzbeitrag der eigenen Kasse – beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % sind das 1,45 %, zusammen 8,75 %. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung als „Arbeitgeber“. Bei 1.500 € Rente: 131,25 €. Kassen mit hohem Zusatzbeitrag (3,5 % und mehr) kosten Rentner spürbar; ein Kassenwechsel ist auch im Ruhestand möglich, die Regeln stehen im Beitrag Zusatzbeitrag 2026.

Schritt 2: Pflegeversicherung – ohne Arbeitgeberhälfte

Die Pflegeversicherung tragen Rentner seit 2004 allein: 3,6 % der Bruttorente, Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Der Kinderabschlag für Eltern mehrerer Kinder unter 25 (je 0,25 Prozentpunkte) gilt auch für Rentner, betrifft aber wegen des Alters der Kinder nur wenige. Bei 1.500 €: 54 € (63 € kinderlos). In Sachsen gilt derselbe Satz für Rentner – der dortige Sonderbeitrag betrifft nur Arbeitnehmer.

„Für Versicherungspflichtige, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, […] tragen die Rentner und die Träger der Rentenversicherung die nach der Rente zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte.“

§ 249a SGB V (Krankenversicherung); Pflegeversicherung nach § 59 Abs. 1 SGB XI allein vom Rentner

Die Tabelle: Netto vor Steuern 2026

Bruttorente KV 8,75 % PV 3,6 % Netto (mit Kind) Netto kinderlos (PV 4,2 %)
1.000 € 87,50 € 36,00 € 876,50 € 870,50 €
1.200 € 105,00 € 43,20 € 1.051,80 € 1.044,60 €
1.500 € 131,25 € 54,00 € 1.314,75 € 1.305,75 €
1.913,40 € (Eckrente) 167,42 € 68,88 € 1.677,10 € 1.665,62 €
2.000 € 175,00 € 72,00 € 1.753,00 € 1.741,00 €
2.500 € 218,75 € 90,00 € 2.191,25 € 2.176,25 €
3.000 € 262,50 € 108,00 € 2.629,50 € 2.614,50 €

Die Beiträge werden direkt von der Rentenversicherung einbehalten; der Rentenbescheid weist „Zahlbetrag“ aus – das ist dieser Nettobetrag vor Steuern. Wie die Bruttorente aus Entgeltpunkten entsteht, zeigt der Ratgeber Rente berechnen 2026.

Rente brutto netto 2026: 1.000 Euro brutto 876,50 netto, 1.500 Euro 1.314,75, Eckrente 1.913,40 Euro 1.677,10, 2.000 Euro 1.753, 3.000 Euro 2.629,50 – nach 8,75 Prozent KV und 3,6 Prozent PV
12,35 % gehen an Kranken- und Pflegeversicherung – die Rentenversicherung behält sie direkt ein.

Schritt 3: Steuer – erst ab rund 1.450 € Rente

Die Rente wird nicht mit Lohnsteuer belegt; das Finanzamt rechnet in der Steuererklärung. Steuerpflichtig ist bei Rentenbeginn 2026 ein Anteil von 84 % der Jahresbruttorente; der Rest ist der lebenslang feste Rentenfreibetrag. Abgezogen werden Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €), die Kranken- und Pflegebeiträge (Sonderausgaben) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €). Was übrig bleibt, wird nur besteuert, soweit es den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt.

Position (Rentenbeginn 2026) 1.500 € Rente 2.000 € Rente 2.500 € Rente
Jahresbruttorente 18.000 € 24.000 € 30.000 €
steuerpflichtig 84 % 15.120 € 20.160 € 25.200 €
– KV/PV (12,35 %) – 2.223 € – 2.964 € – 3.705 €
– Pauschbeträge – 138 € – 138 € – 138 €
zu versteuern 12.759 € 17.058 € 21.357 €
Einkommensteuer (Tarif 2026, ca.) rund 60 € rund 870 € rund 1.900 €
Nettorente nach Steuern (Monat) ≈ 1.310 € ≈ 1.680 € ≈ 2.033 €

Bei einer reinen gesetzlichen Rente ohne weitere Einkünfte bleibt eine Rente bis etwa 1.450 € im Monat steuerfrei (Rentenbeginn 2026, alleinstehend). Wer früher in Rente ging, hat einen höheren Freibetrag – bei Rentenbeginn 2015 sind nur 70 % steuerpflichtig. Weitere Einkünfte (Betriebsrente, Mieten, Zinsen über 1.000 €, Ehepartner) verändern das Bild; Ehepaare mit zwei Renten profitieren vom Splitting. Die Steuerpflicht nach Rentenbeginn und der Freibetrag sind Thema des Beitrags Rentenbesteuerung 2026. Die Steuer wird nicht einbehalten – wer über dem Grundfreibetrag liegt, sollte Vorauszahlungen einplanen oder monatlich zurücklegen.

Sonderfälle

  • Privat Krankenversicherte: zahlen den vollen PKV-Beitrag selbst, bekommen aber von der Rentenversicherung einen Zuschuss von 7,3 % plus halbem durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026: 8,75 %) der Rente, höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Pflegeversicherung privat, ohne Zuschuss.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte (9/10-Regel nicht erfüllt): Beitrag auf Rente, Betriebsrente, Mieten, Zinsen – Mindestbeitrag auf rund 1.318 € Einnahmen; Zuschuss der Rentenversicherung wie bei PKV. Bei hohen Nebeneinkünften ist das der teuerste Status.
  • Betriebsrente und Versorgungsbezüge: voller KV-Beitrag (14,6 % plus voller Zusatzbeitrag) und PV, oberhalb eines Freibetrags von 197,75 € (2026, 1/20 der monatlichen Bezugsgröße; gilt nur für die Krankenversicherung) – 1.000 € Betriebsrente kosten rund 176 € Beiträge. Mehr dazu im Bereich Sparen & Kredit.
  • Rentner mit Beschäftigung: Rente und Gehalt werden getrennt verbeitragt; für das Gehalt gelten die normalen Arbeitnehmersätze – die Aktivrente ab 2026 macht bis 2.000 € Gehalt steuerfrei, nicht beitragsfrei. Was vom Gehalt bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
  • Erwerbsminderungs- und Witwenrenten: gleiche Beiträge wie Altersrenten; bei Witwenrenten wird die Einkommensanrechnung vor den Beiträgen gerechnet.
Drei Schritte von der Bruttorente zum Netto: Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 oder 4,2 Prozent allein, Einkommensteuer auf 84 Prozent bei Rentenbeginn 2026 über dem Grundfreibetrag 12.348 Euro
Zwei Abzüge macht die Rentenversicherung, den dritten das Finanzamt – einmal im Jahr.

Steuererklärung: Pflicht oder nicht?

Rentner müssen eine Erklärung abgeben, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt – nicht die Bruttorente, sondern der steuerpflichtige Anteil abzüglich Werbungskosten. Faustregel für Rentenbeginn 2026, alleinstehend: ab etwa 1.250 € Monatsrente ist die Abgabe Pflicht, Steuer fällt aber erst ab etwa 1.450 € an, weil die Vorsorgeaufwendungen dazwischen liegen. Das Finanzamt kennt die Rentenhöhe (Rentenbezugsmitteilung) und fordert zur Abgabe auf. Wer nur eine gesetzliche Rente hat, kann das vereinfachte Verfahren nutzen – die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ in vier Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) oder die vorausgefüllte Erklärung in ELSTER, in der die Rente bereits eingetragen ist. Fristen und Pauschbeträge stehen im Beitrag Steuererklärung 2026.

Kurz gesagt

Bruttorente − 8,75 % KV − 3,6 % PV (4,2 % kinderlos) = Zahlbetrag; bei 1.500 € sind das 1.314,75 €. Steuer fällt bei Rentenbeginn 2026 ab rund 1.450 € Monatsrente an – auf 84 % der Rente, nach Abzug der Beiträge, nur über 12.348 €. Wer mehr hat, sollte monatlich etwas zurücklegen.

Andreas Wolter
Andreas Wolter

Schreibt auf Nettoradar über Rente – mit den amtlichen Werten des Jahres und nachrechenbaren Beispielen.

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