Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen – der aktuelle Rentenwert von 40,79 € auf 42,52 €. Für die 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner ist das die vierte Erhöhung über vier Prozent in fünf Jahren. Was auf dem Konto ankommt, ist allerdings weniger als 4,24 %: Krankenkassenbeiträge steigen mit, bei manchen setzt erstmals Steuerpflicht ein, und wer Witwenrente bezieht, sieht wegen der Einkommensanrechnung nur einen Teil. Dieser Beitrag zeigt die Erhöhung in einer Tabelle von 800 bis 3.000 €, erklärt die Mechanik mit Haltelinie und Rentenniveau, den Auszahlungstermin und die Nebenwirkungen.
Die Tabelle: brutto vor und nach Juli 2026
| Bruttorente bis Juni 2026 | ab Juli 2026 (+ 4,24 %) | Plus im Monat | Plus im Jahr | Netto-Plus nach KV/PV (ca. 88 %) |
|---|---|---|---|---|
| 800 € | 833,92 € | 33,92 € | 407 € | 29,90 € |
| 1.000 € | 1.042,40 € | 42,40 € | 509 € | 37,37 € |
| 1.200 € | 1.250,88 € | 50,88 € | 611 € | 44,85 € |
| 1.500 € | 1.563,60 € | 63,60 € | 763 € | 56,06 € |
| 1.835,55 € (Eckrente alt) | 1.913,40 € | 77,85 € | 934 € | 68,62 € |
| 2.000 € | 2.084,80 € | 84,80 € | 1.018 € | 74,75 € |
| 2.500 € | 2.606,00 € | 106,00 € | 1.272 € | 93,44 € |
| 3.000 € | 3.127,20 € | 127,20 € | 1.526 € | 112,13 € |
Netto-Plus mit 8,75 % Krankenversicherung (halber allgemeiner Beitrag 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag 1,45 %) und 3,6 % Pflegeversicherung, vor Steuern. Was von der Rente insgesamt bleibt, erklärt der Beitrag Rente brutto netto.
„Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.“
§ 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (Bundesrat 12. Juni 2026)

Wie die 4,24 % zustande kommen
Die Rentenanpassung folgt der Lohnentwicklung des Vorjahres (Bruttolöhne je Arbeitnehmer, korrigiert um die beitragspflichtigen Entgelte), dem Nachhaltigkeitsfaktor (Verhältnis Rentner zu Beitragszahlern) und dem Beitragssatzfaktor. Seit dem Rentenpaket 2025 gilt zusätzlich die Haltelinie von 48 % für das Rentenniveau bis 2031: Ergibt die Formel eine Anpassung, mit der das Niveau unter 48 % fiele, wird der Rentenwert so weit angehoben, dass 48 % erreicht werden. Genau das ist 2026 passiert – die Lohnformel allein hätte eine geringere Anpassung ergeben, die Haltelinie hob sie auf 4,24 %. Bezahlt wird das aus Beiträgen und Bundeszuschuss; der Beitragssatz bleibt 2026 bei 18,6 % und soll nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts ab 2027 steigen.
Das Rentenniveau ist ein Verhältnis: Die Eckrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst (1.913,40 € seit Juli) im Vergleich zum Durchschnittslohn (rund 4.000 € netto vor Steuern) – 48 %. Es beschreibt keine individuelle Rente; wer mehr oder weniger Punkte hat, liegt entsprechend darüber oder darunter. Wie die Punkte entstehen, zeigt der Ratgeber Rente berechnen 2026.
Wann das Geld kommt
Die Erhöhung wird ohne Antrag umgesetzt; die Rentenversicherung verschickt im Juli eine Anpassungsmitteilung. Der Auszahlungstermin hängt vom Rentenbeginn ab: Wer vor April 2004 in Rente ging, erhält die Rente vorschüssig am Monatsanfang – die erhöhte Julirente kam Ende Juni 2026. Wer ab April 2004 in Rente ging, bekommt sie nachschüssig am Monatsende – die erhöhte Rente erstmals Ende Juli. Der genaue Tag ist der letzte Bankarbeitstag des Monats; fällt er auf ein Wochenende, wird am Freitag davor gezahlt.
Die Nebenwirkungen
Steuer: Für manche beginnt sie jetzt
Rentenerhöhungen sind zu 100 % steuerpflichtig – der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag aus dem Jahr nach Rentenbeginn und wächst nicht mit. Wer mit seiner Rente knapp unter dem Grundfreibetrag (12.348 €) lag, kann durch die 4,24 % darüber rutschen; mit jeder Anpassung werden einige zehntausend Rentner erstmals steuerpflichtig. Steuern fallen erst auf den Teil über dem Grundfreibetrag an – bei einer Rente von 1.500 € (Rentenbeginn 2026) sind das rund 60 € im Jahr. Die Regeln und die Grenzen nach Rentenbeginn erklärt der Beitrag Rentenbesteuerung 2026.
Witwenrente: Freibetrag steigt mit
Auch Hinterbliebenenrenten steigen um 4,24 %. Zugleich steigt der Freibetrag für die Einkommensanrechnung auf 26,4 × 42,52 = 1.122,53 € netto; wer eigene Einkünfte über diesem Betrag hat, bekommt 40 % des Überschusses abgezogen und sieht von der Erhöhung nur einen Teil – die Rechnung steht im Beitrag Witwenrente 2026.
Grundsicherung im Alter und Wohngeld
Wer neben der Rente Grundsicherung im Alter bezieht, hat von der Erhöhung nichts: Die höhere Rente wird voll angerechnet, die Grundsicherung sinkt um denselben Betrag. Beim Wohngeld kann die Erhöhung den Zuschuss um einige Euro senken. Rund 700.000 Rentner beziehen Grundsicherung im Alter – für sie ist die Rentenanpassung eine Umbuchung zwischen zwei Behörden.

Die Anpassungen der letzten Jahre
| Jahr (1. Juli) | Anpassung West / Ost | Rentenwert danach |
|---|---|---|
| 2021 | 0,00 % / 0,72 % | 34,19 € / 33,47 € |
| 2022 | 5,35 % / 6,12 % | 36,02 € / 35,52 € |
| 2023 | 4,39 % / 5,86 % | 37,60 € (einheitlich) |
| 2024 | 4,57 % | 39,32 € |
| 2025 | 3,74 % | 40,79 € |
| 2026 | 4,24 % | 42,52 € |
Seit Juli 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert für Ost und West – die Angleichung ist abgeschlossen. Für 2027 rechnen die Projektionen mit einer Anpassung um die drei Prozent; sie hängt von der Lohnentwicklung 2026 ab und wird im Frühjahr 2027 festgelegt. Wer mit einer Rente plant, sollte mit ein bis zwei Prozent jährlich rechnen – die Renteninformation zeigt Hochrechnungen mit 1 und 2 %.
Wer noch profitiert – und wer nicht
- Alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen um 4,24 %: Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen-, Waisen- und Erziehungsrenten, auch Renten ins Ausland (rund 1,7 Millionen Zahlungen).
- Beamtenpensionen folgen nicht der Rentenanpassung, sondern den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes – für Bundesbeamte 2026 die Übertragung des TVöD-Abschlusses.
- Betriebsrenten werden alle drei Jahre nach der Inflation oder einem Prozent jährlich angepasst (§ 16 BetrAVG), nicht nach dem Rentenwert – wer eine Betriebsrente bezieht, sieht im Juli keine Änderung.
- Private Rentenversicherungen steigen nur, soweit Überschüsse vereinbart sind.
- Grundrentenzuschlag: Die Einkommensfreibeträge sind an den Rentenwert gekoppelt und steigen mit – Zuschlag und Freibetrag ändern sich gleichzeitig.
Wer neben der Rente arbeitet, sollte die Erhöhung mit dem Gehalt zusammen betrachten: Für das Gehalt gelten seit 2026 die Regeln der Aktivrente – bis 2.000 € im Monat steuerfrei nach der Regelaltersgrenze; Details im Beitrag Aktivrente 2026. Wie sich Rentenerhöhung und Lohn in der Krankenversicherung addieren, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Kurz gesagt
+4,24 % zum 1. Juli 2026, Rentenwert 42,52 €, Eckrente 1.913,40 €. Netto kommen rund 88 % der Erhöhung an; Steuern und Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen können weiter kürzen. Auszahlung Ende Juni (vorschüssig) oder Ende Juli (nachschüssig), ohne Antrag.
