Düsseldorfer Tabelle 2026 erklärt: Einkommensgruppen, Altersstufen, Zahlbeträge – und wie Sie Ihren Unterhalt selbst berechnen

Kein Gesetz, aber Grundlage fast jeder Unterhaltsrechnung: die Tabelle 2026 mit allen Spalten, Fußnoten und den Kontrollen, die den Betrag senken.

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz und trotzdem die Grundlage fast jeder Unterhaltsberechnung in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2026 gilt sie in neuer Fassung: Der Mindestunterhalt ist um 4 € gestiegen, das Kindergeld ebenfalls, die Einkommensgruppen und Selbstbehalte sind unverändert. Dieser Ratgeber zeigt die vollständige Tabelle 2026, erklärt jede Spalte und Fußnote, rechnet zwei Fälle durch und nennt die Punkte, an denen die meisten Laienrechnungen danebenliegen.

Was die Tabelle ist – und was nicht

Herausgeber ist das Oberlandesgericht Düsseldorf, abgestimmt mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie ist eine Leitlinie: Gerichte wenden sie bundesweit an, dürfen im Einzelfall aber abweichen. Verbindlich ist nur der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB, den die Mindestunterhaltsverordnung festlegt. Die Tabelle regelt den Kindesunterhalt; Ehegatten- und Elternunterhalt behandeln die Anmerkungen nur am Rand.

„Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich […] in der dritten Altersstufe 125 Prozent des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe.“

§ 1612a Abs. 1 BGB (verkürzt; die Beträge legt die Mindestunterhaltsverordnung fest)

Die Tabelle 2026

Nettoeinkommen des Pflichtigen % 0–5 J. 6–11 J. 12–17 J. ab 18 Bedarfskontrollbetrag
1. bis 2.100 € 100 486 558 653 698 1.450 / 1.200
2. 2.101–2.500 € 105 511 586 686 733 2.100
3. 2.501–2.900 € 110 535 614 719 768 2.300
4. 2.901–3.300 € 115 559 642 751 803 2.500
5. 3.301–3.700 € 120 584 670 784 838 2.700
6. 3.701–4.100 € 128 623 715 836 894 2.900
7. 4.101–4.500 € 136 661 759 889 950 3.100
8. 4.501–4.900 € 144 700 804 941 1.006 3.300
9. 4.901–5.300 € 152 739 849 993 1.061 3.500
10. 5.301–5.700 € 160 778 893 1.045 1.117 3.700
11. 5.701–6.400 € 168 817 938 1.098 1.173 3.900
12. 6.401–7.200 € 176 856 983 1.150 1.229 4.100
13. 7.201–8.200 € 184 895 1.027 1.202 1.285 4.300
14. 8.201–9.700 € 192 934 1.072 1.254 1.341 4.500
15. 9.701–11.200 € 200 972 1.116 1.306 1.396 4.700

Beträge in Euro, Bedarfssätze vor Abzug des Kindergeldes; die höheren Gruppen sind Prozentsätze der ersten Gruppe, aufgerundet. Über 11.200 € entscheidet das Gericht nach den Umständen des Falles. Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Den Zahlbetrag für Ihre Konstellation liefert der Unterhaltsrechner, der Höher- und Herabstufung, Kindergeld, Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt automatisch anwendet.

Düsseldorfer Tabelle 2026: Mindestunterhalt 486, 558, 653 und 698 Euro nach Altersstufe, Zahlbetrag nach Abzug des halben Kindergeldes 356,50, 428,50 und 523,50 Euro
Erste Einkommensgruppe 2026: Tabellenbetrag minus halbes Kindergeld (129,50 €) ergibt den Zahlbetrag.

Die fünf Schritte der Berechnung

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen des Pflichtigen ermitteln: Netto laut Abrechnung plus Sonderzahlungen und Steuererstattungen (auf zwölf Monate verteilt), minus 5 % berufsbedingte Aufwendungen (50 bis 150 €), berücksichtigungsfähige Schulden und angemessene Altersvorsorge. Was genau abgezogen wird, erklärt der Beitrag Bereinigtes Nettoeinkommen.
  2. Einkommensgruppe ablesen – und anpassen: Bei nur einem Berechtigten eine Gruppe höher, bei drei und mehr eine Gruppe tiefer (Anmerkung 1 der Tabelle).
  3. Altersstufe des Kindes bestimmen: Der Wechsel erfolgt mit dem 6., 12. und 18. Geburtstag ab dem Folgemonat.
  4. Kindergeld anrechnen: bei Minderjährigen die Hälfte (129,50 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld (259 €).
  5. Kontrollen: Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug aller Unterhaltszahlungen weniger als der Bedarfskontrollbetrag seiner Gruppe, wird eine Gruppe tiefer eingestuft. Bleibt weniger als der Selbstbehalt (1.450 € bei Erwerbstätigen), liegt ein Mangelfall vor – Details im Beitrag Selbstbehalt 2026.

Beispiel 1: Angestellter, 3.500 € brutto, zwei Kinder

Steuerklasse 1, Netto laut Brutto-Netto-Rechner 2.333 €; abzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendungen (117 €) und 100 € Riester-Beitrag: bereinigt 2.116 € → Gruppe 2 (105 %). Zwei Kinder, 4 und 9 Jahre, beide bei der Mutter: Tabellenbeträge 511 € und 586 €, abzüglich je 129,50 € Kindergeld = 381,50 € + 456,50 € = 838 € Zahlbetrag. Kontrolle: 2.116 − 838 = 1.278 € – das ist weniger als der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 2 (2.100 €), also Herabstufung in Gruppe 1: 356,50 € + 428,50 € = 785 €. Verbleib 1.331 € – unter dem Selbstbehalt von 1.450 €: Mangelfall. Verteilbar sind 2.116 − 1.450 = 666 €, anteilig auf beide Kinder (84,8 % des Bedarfs): rund 302 € und 363 €. So niedrig ist der Unterhalt bei mittleren Einkommen mit zwei Kindern tatsächlich – die Tabelle verspricht mehr, als das Einkommen hergibt.

Beispiel 2: 5.500 € netto bereinigt, ein Kind, 14 Jahre

Gruppe 10 (160 %), ein Berechtigter → Höherstufung auf Gruppe 11: 1.098 € − 129,50 € = 968,50 €. Kontrolle: 5.500 − 968,50 = 4.531,50 € > Bedarfskontrollbetrag 3.900 € – Einstufung bleibt. Zahlt der Pflichtige daneben Ehegattenunterhalt, zählt die Ex-Partnerin als zweiter Berechtigter; die Höherstufung entfällt (Gruppe 10: 1.045 − 129,50 = 915,50 €).

Unterhaltsberechnung in fünf Schritten: bereinigtes Netto, Einkommensgruppe anpassen, Altersstufe, Kindergeld anrechnen, Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt prüfen
Die Kontrollen in Schritt 5 senken den Betrag bei mittleren Einkommen häufig um eine oder zwei Gruppen.

Volljährige Kinder

Ab 18 sind beide Eltern anteilig nach ihren bereinigten Einkommen barunterhaltspflichtig (abzüglich des angemessenen Selbstbehalts von 1.750 € je Elternteil), das volle Kindergeld wird angerechnet. Für Studierende mit eigenem Hausstand gilt statt der Tabelle ein Pauschalbedarf von 990 € (inklusive 440 € Warmmiete) plus Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren. Privilegiert – also wie Minderjährige behandelt, mit dem notwendigen Selbstbehalt von 1.450 € – sind Kinder bis 21, die im Haushalt eines Elternteils leben und zur Schule gehen.

Was sich 2026 geändert hat

Wert 2025 2026
Mindestunterhalt 0–5 / 6–11 / 12–17 482 / 554 / 649 € 486 / 558 / 653 €
Kindergeld 255 € 259 €
Zahlbetrag Gruppe 1 (Minderjährige) 354,50 / 426,50 / 521,50 € 356,50 / 428,50 / 523,50 €
Selbstbehalt erwerbstätig / nicht erwerbstätig 1.450 / 1.200 € unverändert
Einkommensgruppen bis 2.100 … 11.200 € unverändert

Der Zahlbetrag für Minderjährige steigt damit um genau 2 € je Altersstufe – die Erhöhung des Kindergeldes um 4 € wird zur Hälfte gegengerechnet. Bestehende Titel, die als Prozentsatz des Mindestunterhalts formuliert sind (dynamische Titel), passen sich automatisch an; Festbetragstitel müssen abgeändert werden.

Häufige Fehler

  • Brutto statt bereinigtem Netto – die häufigste Ursache für zu hohe Erwartungen.
  • Kindergeld vergessen – der Tabellenbetrag ist nicht der Zahlbetrag.
  • Anpassung der Gruppe übersehen – bei einem Kind eine Gruppe höher, bei drei tiefer, bei Ehegattenunterhalt zählt der Partner mit.
  • Bedarfskontrollbetrag ignorieren – er senkt die Gruppe oft, sobald mehrere Kinder da sind.
  • Wechselmodell wie Residenzmodell rechnen – bei gleichmäßiger Betreuung gilt ein anderes Verfahren, erklärt im Beitrag Unterhalt im Wechselmodell.

Die Tabelle beantwortet die Frage „Wie viel?“ – nicht „ob“. Für Titel, Abänderung und Vollstreckung sind Jugendamt (kostenlose Beistandschaft), Anwalt oder Familiengericht zuständig; wer keinen Unterhalt erhält, sollte den Unterhaltsvorschuss beantragen.

Miriam Sauer
Miriam Sauer

Schreibt auf Nettoradar über Sozialleistungen – mit den amtlichen Werten des Jahres und nachrechenbaren Beispielen.

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